Handel Aargauer Regierungsrat legt Daten für Sonntagsverkäufe 2021 fest

mk, sda

19.2.2021 - 09:31

Zwei Sonntagsverkäufe im Advent sind im Aargau bewilligungsfrei. (Symbolbild)
Zwei Sonntagsverkäufe im Advent sind im Aargau bewilligungsfrei. (Symbolbild)
Keystone

Der Aargauer Regierungsrat hat die Daten für die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe im Jahr 2021 festgelegt. Diese sind in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent – wenn die Corona-Lage es zulässt.

Der dritte Advent ist am 12., der vierte am 19. Dezember. Im Herbst werde der Kanton wegen der Pandemie nochmals eine Lagebeurteilung vornehmen und dann erneut informieren, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mit.

Sechs Gemeinden haben die Sonntagsverkäufe an anderen Daten, weil es dort traditionelle Verkaufsanlässe gibt: In Sins und Wettingen sind es der erste und vierte Advent (28. November und 19. Dezember), in Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Advent (5. und 19. Dezember).

Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent seien bindend, schrieb die Staatskanzlei weiter. Gesuche für Verkäufe an anderen Sonntagen würden nicht bewilligt.

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