SchulenAargauer Regierungsrat lehnt FDP-Postulat zu Klassenzuteilungen ab
roch, sda
10.11.2023 - 09:50
Im Aargau sollen sich Eltern weiterhin auf dem Rechtsweg wehren können, wenn sie mit der Klassen- oder Schulhauszuteilung ihres Kindes nicht einverstanden sind. Der Regierungsrat lehnt eine Forderung der FDP-Fraktion ab, das Beschwerderecht der Eltern einzuschränken oder abzuschaffen.
Keystone-SDA, roch, sda
10.11.2023, 09:50
SDA
Wenn Eltern nicht nachvollziehen können, dass ihr Kind nicht das dem Wohnort nächst gelegene Schulhaus besuchen darf, können sie eine Beschwerde dagegen einlegen. Ebenso um sich zu wehren, wenn das Kind nicht mit den Kameraden aus dem Kindergarten in die gleiche Klasse kommt,
Dies möchte die FDP-Fraktion mit einem Postulat ändern. Der Regierungsrat stimmt in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu, dass die Einschränkung der Anfechtung von Klassenzuteilungen zu einer Entlastung des administrativen Aufwands der Schulen beitragen würde.
Bis ins Jahr 2006 seien solche schulorganisatorischen Entscheide, welches Kind in welche Klasse komme oder welches Schulhaus besucht, für die Eltern nicht anfechtbar gewesen. Dies im Gegensatz zu Promotionsentscheiden.
Rechtsweggarantie in der Bundesverfassung
Nach einer Justizreform gelte jedoch seit 1. Januar 2007 eine Rechtsweggarantie. In der Bundesverfassung sei seither festgeschrieben, dass jede Person bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde habe.
Ausnahmen seien nur in besonderen Fällen zulässig, wenn es zum Beispiel um eine Begnadigung oder politische Fragen gehe, zum Beispiel der Entscheid über die Errichtung von Schulstandorten. Bei individuellen Klassenzuteilungen handle es sich jedoch nicht um politische Entscheide, sondern um Einzelfälle, schreibt der Regierungsrat.
Beschwerden zu neuer Baselbieter Regelung erwartet
Wie im FDP-Postulat erwähnt, seien im Kanton Basel-Landschaft ab 2024 Übertrittsentscheide nicht mehr beschwerdefähig; neu sei dort ist der Entscheid der Lehrperson abschliessend. Das Kind könne dafür ein Übertrittsprüfung absolvieren.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass es im Baselbiet wegen der neuen Regelung «relativ schnell zu einem entsprechenden Gerichtsverfahren kommen wird», womit die Änderung wieder in Frage gestellt werden könnte.
Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab, will aber – wenn sich die Rechtslage ändern sollte – prüfen, eine Ausnahmeregelung im Verwaltungsrechtspflegegesetze (VRPG) aufzunehmen. Die Umsetzung würde laut Regierungsrat drei Jahre in Anspruch nehmen.
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