Im Kanton Aargau besteht ab Samstag auch im Aussenbereich von Restaurants und Bars und Clubs eine Pflicht zur sitzenden Konsumation. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Der Aargau geht in diesem Punkt weiter als der Bund.
Eine Ausnahme bestehe für die Konsumation von Speisen und Getränken, die an Märkten verkauft würden, teilte die Staatskazlei Aargau am Freitag weiter mit. Ebenfalls bestehen bleibe die Maskentragpflicht an Grossveranstaltungen im Freien ab 1000 Personen.
Damit gelten im Kanton Aargau in zwei Bereichen strengere Regeln als auf Bundesebene. Mit der nachträglichen Präzisierung will der Regierungsrat nach eigenen Angaben «Klarheit» schaffen.
Die Sitzpflicht wie auch die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt gemäss der Verordnung des Bundes nicht, wenn der Zugang auf Personen mit einem Geimpft- oder Genesenzertifikat (2G-Regelung) beschränkt wird.
Bei Veranstaltungen ab 300 Personen gilt zudem weiterhin eine kantonale Meldepflicht – sowohl für Veranstaltungen im Freien wie auch für Veranstaltungen in Innenräumen. Auch die Maskentragpflicht an bewilligungspflichtigen Grossveranstaltungen im Freien, Fach- und Publikumsmessen sowie Märkten ab 1000 Personen bleibt bestehen, wie die Staatskanzlei festhält. Der Bund sieht eine Maskenpflicht nur bei Veranstaltungen in Innenräumen vor.