SchuleAargauer Regierungsrat warnt vor hohen Kosten für Musikunterricht
roch, sda
24.2.2023 - 10:17
Der Aargauer Regierungsrat unterstützt die Forderung, die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche beim Musikunterricht zu verbessern. Er ist bereit, eine Motion aus den Reihen von FDP, Mitte und SP entgegenzunehmen. Der Regierungsrat warnt jedoch gleichzeitig vor Kostenfolgen in Millionenhöhe.
roch, sda
24.02.2023, 10:17
SDA
Die Motionäre verlangen, dass der schulische Gesangs- und Instrumentalunterricht ausgebaut wird. Als Ergänzung zum Lehrplan 21 soll die Volksschule ein Mindestangebot an Instrumenten erhalten, inklusive Sologesang und Ensemble.
Ebenso sei ein Stufentest vorzusehen sowie besonders talentierte Schülerinnnen und Schüler zu fördern. Weiter wurde bemängelt, dass der Kanton den Unterricht nur von der 6. bis 9. Klasse sowie für Kantonsschüler finanziert. Die Finanzierung für Kinder bis zur 5. Klasse und Jugendliche in Berufsschulen ist bislang Sache von Eltern und Gemeinden.
«Der Regierungsrat anerkennt den in der Motion dargelegten Handlungsbedarf weitgehend», steht in der am Freitag veröffentlichten Antwort an den Grossen Rat. Der «chancengerechte Zugang der Aargauer Schülerinnen und Schüler zur musikalischen Bildung sowie eine Vereinfachung in der Personaladministration der Instrumentallehrpersonen» seien wichtige Anliegen.
Frühere Vorstösse weggespart
Bereits 2009 habe es im Kantonsparlament zwei ähnliche Vorstösse gegeben, und es wurde in den Folgejahren an einer Gesetzesänderung zur Neuorganisation des Instrumentalunterrichts gearbeitet, schrieb der Regierungsrat. Die Anhörung im Jahr 2012 sei allerdings sehr kontrovers verlaufen und angesichts der Leistungsanalyse, bei der die Schulen von Sparmassnahmen betroffen gewesen sein, habe man dann auf das Vorhaben verzichtet.
Wolle man das Angebot im Sinne der Motion ausbauen und dazu den ungefähren Beitrag des Kantons von heute 20 auf 40 Prozent verdoppeln, sei mit «hohen Kostenfolgen in Millionenhöhe» zu rechnen. Deshalb seien Umsetzungsvarianten sehr sorgfältig zu prüfen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Kantons und der Gemeinden.
Weil das Anliegen mit einer Gesetzesänderung verbunden sei, sei mit einem Entscheid und einer möglichen Volksabstimmung erst im jahr 2026 zu rechnen. In Kraft treten würden die neuen Regeln dann «kaum vor 2028».
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