Soziales Aargauer Regierungsrat will keine Familien-Ergänzungsleistungen

ga, sda

20.12.2024 - 11:07

Im Kanton Aargau sollen die Gemeinden nach Ansicht des Regierungsrat einkommenschwachen Familien nicht finanziell unterstützten müssen. Der Kanton selbst will auch nicht zahlen. (Symbolbild)
Im Kanton Aargau sollen die Gemeinden nach Ansicht des Regierungsrat einkommenschwachen Familien nicht finanziell unterstützten müssen. Der Kanton selbst will auch nicht zahlen. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau sollen einkommensschwache Familien weiterhin keine Ergänzungsleistungen erhalten. Der Regierungsrat will einen Vorstoss des Parlamentes nach einer Prüfung zu den Akten legen. Die Kosten von 25 bis 35 Millionen Franken pro Jahr sind nach Angaben des Regierungsrats für die Gemeinden «nicht tragbar».

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Daher stellt der Regierungsrat dem Grossen Rat den Antrag, das Ende 2019 überwiesen Postulat der damaligen CVP als als «erledigt» abzuschreiben, wie aus der am Freitag publizierten Botschaft hervorgeht.

Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, dass die geforderten Familien-Ergänzungsleistungen wegen ihrer engen Verbindung zu den Elternschaftsbeihilfen und zur Sozialhilfe in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Man sehe daher keinen Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene.

Aus Sicht der betroffenen Gemeindeverbände wäre die rein kommunale Finanzierung einer Familienergänzungsleistung in der vom Kantonalen Sozialdienst geschätzten Grössenordnung «jedoch nicht tragbar», wie es in der Botschaft hiess.

Kaum Einsparung bei Sozialhilfe erwartet

Aus den Schätzungen des Kantonalen Sozialdiensts gehe auch hervor, dass die Einführung einer Familien-Ergänzungsleistung nur begrenzt zu Einsparungen bei der Sozialhilfe führen würde.

Grund dafür sei, dass die neue Leistung in erster Linie Familien zugutekäme, die bis anhin keine Sozialhilfe beziehen würden. Zudem würde die Einführung von Familienergänzungsleistungen den Verwaltungsaufwand im Vollzug erheblich erhöhen.

Die langfristige Wirkung von allfälligen Familien-Ergänzungsleistungen im Aargau könne nicht klar beziffert werden, steht in der Botschaft. Im Weiteren wäre die Prüfung und Berechnung der Gesuche bei Einführung von Familienergänzungsleistungen mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.