Steuern Aargauer Regierungsrat will Unternehmenssteuer wie geplant senken

mk, sda

9.4.2021 - 10:43

Finanzdirektor Markus Dieth (Die Mitte) will die Gewinnsteuer für ertragsstarke Aargauer Unternehmen ab nächstem Jahr senken. (Archivbild)
Finanzdirektor Markus Dieth (Die Mitte) will die Gewinnsteuer für ertragsstarke Aargauer Unternehmen ab nächstem Jahr senken. (Archivbild)
Keystone

Der Aargauer Regierungsrat will die Gewinnsteuer für ertragsstarke Unternehmen wie geplant ab nächstem Jahr senken. Die Gemeinden sollen teilweise für die Steuerausfälle entschädigt werden. Ausserdem soll der Steuer-Pauschalabzug für Krankenkassenprämien erhöht werden.

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Heute müssen Aargauer Unternehmen Gewinne über 250'000 Franken zu 18,6 Prozent versteuern. Zwischen 2022 und 2024 soll die Steuerbelastung in drei Etappen auf 15,1 Prozent gesenkt werden. Mit dieser Reduktion verbessere der Aargau seine Position im Vergleich mit den anderen Kantonen, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.

Derzeit sei der Aargau zusammen mit Zürich und Bern im interkantonalen Vergleich der Steuerbelastung für ertragsstarke Unternehmen auf den hintersten Rängen, sagte Finanzdirektor Markus Dieth (Die Mitte) an einer Online-Medienkonferenz. «Wir sind nicht sehr attraktiv.» Man wolle nicht, dass ertragsstarke Unternehmen abwandern, sondern wolle mehr davon im Aargau haben. Mit der tieferen Gewinnsteuer wäre der Aargau im interkantonalen Vergleich neu im Mittelfeld.

«Steuersenkung ist finanzierbar»

Folge der tieferen Gewinnsteuer sind Mindereinnahmen von 90 Millionen Franken beim Kanton und von 42 Millionen Franken bei den Gemeinden. Die entsprechende Teilrevision des Steuergesetzes sei jedoch finanzierbar, sagte Dieth. «Die Kantonsfinanzen sind gesund.»

Für die Gemeinden sollen die Mindereinnahmen während vier Jahren teilweise durch den Kanton ausgeglichen werden: 2022 bis 2024 erhalten sie zwei Drittel der Steuerausfälle kompensiert, 2025 noch einen Drittel.

Höhere Abzüge für natürliche Personen

Der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen beträgt derzeit 4000 Franken für Ehepaare und 2000 Franken für Einzelpersonen. Dieser Abzug besteht seit 2001. Da die Krankenkassenprämien seither stark gestiegen seien, sei eine Erhöhung gerechtfertigt, hiess es an der Medienkonferenz. «Der Aargau hat derzeit im Vergleich zu anderen Kantonen einen tiefen Pauschalabzug», sagte Dieth.

Neu sollen deshalb Ehepaare 6000 Franken und Einzelpersonen 3000 Franken abziehen können. Der Kanton nimmt im Jahr 2022 dadurch 46 Millionen Franken weniger ein, die Gemeinden 42 Millionen Franken. Ab 2023 soll der Pauschalabzug dann automatisch an die Entwicklung der Krankenkassenprämien angepasst werden.

Bürgerliche dafür, Linke dagegen

In der Anhörung hatten die bürgerlichen Parteien die Senkung der Gewinnsteuer begrüsst. Die Linken sprachen von einem «zerstörerischen steuerpolitischen Weg». Die Bürgerlichen machten sich auch für den höheren Abzug für die Krankenkassenprämien stark, während ihn die Linken ablehnten.

Die Teilrevision des Steuergesetzes soll im zweiten Quartal dieses Jahres in den Grossen Rat kommen. Eine allfällige Volksabstimmung wäre gemäss Planung des Regierungsrates im ersten oder zweiten Quartal des nächsten Jahres. In Kraft treten soll die Teilrevision rückwirkend auf den 1. Januar 2022.