Im Kanton Aargau werden die traditionellen Schulpflegen in den Gemeinden abgeschafft. Ab dem Jahr 2022 sind die Gemeinderäte für die strategischen Fragen und die Finanzen verantwortlich. Bis zuletzt kämpften die Anhänger der Schulpflegen für den Erhalt der Institution.
Der Grosse Rat hiess am Dienstag die notwendige Änderung der Kantonsverfassung mit 99 zu 16 Stimmen und des Schulgesetzes mit 99 zu 17 Stimmen gut. Im Grundsatz unterstützten alle Fraktionen im Grossen Rat die Vorlage.
Ein Antrag einzelner Grossräte, nicht auf die Beratung der Vorlagen einzutreten, fand im Parlament keine Mehrheit: Er wurde mit 104 zu 25 Stimmen abgelehnt.
Der vom Volk gewählte Gemeinderat ist ab dem Jahr 2022 oberstes politisches Führungsgremium der Schule. Dem Gemeinderat obliegt die Verantwortung für die strategische und finanzielle Führung der Schule.
Die bereits seit zehn Jahren bestehende Schulleitung ist verantwortlich für die operative Führung der Schule und dem Gemeinderat unterstellt.
Der Gemeinderat trägt sämtliche Entscheidungsbefugnisse im Bereich Personalrecht sowie im Bereich der beschwerdefähigen schulischen Entscheide (zum Beispiel Laufbahn- und Disziplinarentscheide). Gegen solche Entscheide kann innert 30 Tagen beim Schulrat des Bezirks eine Beschwerde eingereicht werden.
Schlankere Strukturen
Die Parteien im Parlament wiesen wiederholt darauf hin, dass mit der Reform die kommunalen Führungsstrukturen verschlankt würden. Der Gemeinderat sei künftig näher an der Schule.
Einzelne Grossräte zeigten Verständnis dafür, dass der Entscheid, die traditionellen Schulpflegen abzuschaffen, Emotionen auslöse. Die Schulpflegen hätten beim Aufbau der Aargauer Volksschule eine wichtige Rolle gespielt, hiess es weiter.
Der Verzicht auf die Schulpflegen führt zu Minderkosten von 6,5 Millionen Franken pro Jahr, wie aus der Botschaft des Regierungsrats hervorgeht. Diese Gelder könnten die Gemeinden für die Kosten der neuen Aufgaben, für die gemeinderätliche Schulkommission oder für höhere Pensen der Schulsekretariate einsetzen.
Anhänger der Schulpflegen kämpfen
Die Schulpflege ist derzeit dem Gemeinderat gleichberechtigt nebengeordnet. Sie führt die Schule und entscheidet über die langfristigen Entwicklungsziele der Schule vor Ort.
Die Kritiker der Reform, eine überparteiliche Gruppe, hielten fest, vor allem in kleinen Dörfern sei der Gemeinderat möglicherweise überfordert mit den neuen Aufgaben. Die neue Führungsstruktur führe auch zu höheren Kosten.
Die Schulleitungen müssten mehr leisten als bisher. Auch wolle das Volk bei der Dorfschule mitreden können. Auf alle Fälle wird das Volk einen Entscheid fällen können: Die für die Abschaffung der Schulpflege notwendige Änderung der Kantonsverfassung muss zwingend dem Volk vorgelegt werden – voraussichtlich im Mai 2020.
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