Gesundheitswesen Aargauer Spitalliste für Akutsomatik und Psychiatrie beschlossen

SDA

26.8.2019 - 09:56

Der Aargauer Regierungsrat hat die Leistungsaufträge für Akutsomatik und Psychiatrie für die kommenden vier Jahre erteilt. Die Kliniken und Spitäler, die auf der Spitalliste stehen, können die Leistungen zulasten der obligatorischen Grundversicherung abrechnen.

Insgesamt 28 Spitäler und Kliniken aus dem Aargau sowie anderen Kantonen hatten sich für die Leistungsaufträge beworben, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Montag mit.

Ein Kriterium bei der Vergabe der Leistungsaufträge seien Kooperationen und Partnerschaften gewesen. Diese führten mittel- und langfristig zu Einsparungen. Kurzfristig werde die Flexibilisierung zu einer Tarifstabilisierung und damit zu einer Kostendämpfung beitragen.

Bei der Erstellung der Spitallisten wurde gemäss Staatskanzlei die Rolle der komplex-spezialisierten Versorgung klarer von derjenigen der Grundversorgung abgegrenzt, so wie es die strategischen Vorgaben aus der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010 vorsähen.

Gleichzeitig seien regionale Gegebenheiten berücksichtigt worden. So seien zum Beispiel ausserkantonale Universitätsspitäler im Falle einer regionalen Versorgungsrelevanz in die Spitalliste 2020 aufgenommen worden.

Leistungserbringer, die auf der Spitalliste stehen, haben Vorteile. Sie können zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen. Damit verbunden ist auch die Übernahme der Kosten von stationären Behandlungen durch die öffentliche Hand gemäss einem im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgegebenen Finanzierungsanteil von mindestens 55 Prozent. Die restlichen 45 Prozent bezahlt der jeweilige Krankenversicherer.

Regierungsrat wartet ab

Der Regierungsrat will die strategischen Grundsatzfragen erst nach der Überprüfung der gesundheitspolitischen Gesamtplanung angehen. Diese Planung soll frühestens im Jahr 2022 in Kraft treten.

So sei sichergestellt, dass diese Fragen auf Basis von aktuellen Daten diskutiert würden und der politische Wille berücksichtigt werde. Der Regierungsrat legt auch die Totalrevision des Spitalgesetzes zunächst auf Eis. Dringliche Themen will er mit einer Teilrevision umsetzen.

Das Zuwarten des Regierungsrats hat einen Grund. Nach dem Rücktritt von Gesundheitsdirektorin Franziska Roth wird das Departement vorübergehend von Baudirektor Stephan Attiger geführt. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) erhält per Anfang 2010 eine neue Vorsteherin oder einen neuen Vorsteher.

Zurück zur Startseite