Grosser Rat AG Aargauer Spitalsteuer wird in die Kantonssteuer eingebaut

SDA

3.12.2019 - 11:58

Im Kanton Aargau wird die seit knapp 50 Jahren bestehende Spitalsteuer abgeschafft und in die Kantonssteuer integriert. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen und eine entsprechende Änderung des Spitalgesetzes gutgeheissen.

Die zweckgebundene Sondersteuer deckt gemäss Regierungsrat derzeit nur noch rund die Hälfte des Kantonsanteils an der Spitalfinanzierung. Der wegfallende Zuschlag wird kostenneutral in die ordentliche Steuer überführt.

Auch das Steuergesetz musste angepasst werden. Dort steht, dass der ordentliche Ansatz der einfachen Kantonssteuer 100 Prozent nicht überschreiten darf. Der Höchstwert für die einfache Kantonssteuer wurde auf 115 Prozent festgesetzt.

Erste Schritte zu grossen Revision

Insgesamt wird das seit 16 Jahren geltende Spitalgesetz den Bundesvorgaben und dem allgemeinen Trend im kantonalen Gesundheitswesen angepasst. Das Gesetz klammert jedoch umstrittene Themen wie die Teilprivatisierung der Kantonsspitäler aus.

Die Änderungen sollen gemäss Regierungsrat die Grundlage schaffen, um die aktuell grössten Herausforderungen bei der Spitalversorgung angehen zu können.

So wird zur Förderung von intermediären Angeboten in der Psychiatrie, die an der Schnittstelle zwischen der ambulanten Sprechstunde und dem stationären Bereich erbracht werden, eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Auch kann der Kanton Pilotprojekte von Leistungserbringen finanziell unterstützen.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen

Ein wichtiger Punkt im Spitalgesetz sind die von Spitälern erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL), die aus Gründen der Versorgungs- und Patientensicherheit notwendig sind. Der Kanton kann diese Leistungen abgelten, wenn diese nicht kostendeckend erbracht werden können.

Man wolle klare Grundlagen für die Abgeltung schaffen, sagte Regierungsrat Stephan Attiger im Parlament. Mit den Spitälern würden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.

Der Grosse Rat war mehrheitlich der Meinung, dass der Kanton bei den Spitälern nicht Leistungen bestellen kann, wenn er diese nicht auch bezahlt. Die SVP wollte den entsprechenden Paragraphen aus dem Gesetz streichen. Das Parlament lehnte den Antrag mit 84 zu 44 Stimmen ab.

FDP, CVP, EVP/BDP stellten sich hinter die Änderung des Spitalgesetzes. Es gehe um eine optimale Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, hielt die SP fest. Auch GLP und Grüne stützten die Vorlage. Die SVP sprach von einer «Fehlgeburt». Der Grosse Rat hiess die Änderung des Spitalgesetzes mit 83 zu 39 Stimmen gut.

Zurück zur Startseite