Im Kanton Aargau erhalten die Staatsangestellten und Lehrpersonen im kommenden Jahr eine Lohnerhöhung von einem Prozent. Das hat der Grosse Rat am Dienstag bei der Beratung des Voranschlags 2020 beschlossen.
Der Entscheid wurde mit 90 zu 41 Stimmen gefasst. Eine Mehrheit des Parlaments folgte damit dem Antrag des Regierungsrats.
Die SVP forderte eine Lohnerhöhung um ein halbes Prozent. Der Kanton könne sich alles andere nicht leisten. Die SP und Grüne verlangten eine Erhöhung um zwei Prozent. Der Aargau habe einen Rückstand im Vergleich zu den Nachbarkantonen. Beide Anträge scheiterten.
Der Steuerfuss soll gemäss Antrag des Regierungsrats 2020 auf dem diesjährigen Niveau bleiben. Der Grosse Rat wird jedoch erst nächste Woche entscheiden.
Die einfache Kantonssteuer beträgt derzeit 94 Prozent, hinzu kommt die Spitalsteuer von 15 Prozent. Juristischen Personen wie Firmen und Unternehmen sollen zudem einen Steuerzuschlag für den Finanzausgleich von 5 Prozent bezahlen. Natürliche Personen müssen keinen Zuschlag bezahlen.
Das Budget 2020 sieht Einnahmen und Ausgaben von je rund 5,7 Milliarden Franken vor. Der Grosse Rat beriet es zu Ende; die Schlussabstimmung fand noch nicht statt.
Bürgerliche wollen tiefere Gewinnsteuern
Die Fraktionen SVP, FDP und CVP fordern in einem am Dienstag eingereichten Postulat den Regierungsrat auf, dem Grossen Rat mit der nächsten Steuergesetzrevision einen Bericht und Anträge zur Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen vorzulegen. Die Ansätze sollen im Mittelfeld vergleichbarer Kantone liegen.
Die Gewinnsteuersätze im Kanton Aargau betragen in der oberen Tarifstufe 18,6 Prozent und in der unteren Tarifstufe 15,1 Prozent. Diese Sätze sind im Aargau bei der Reform der Unternehmenssteuern zur kantonalen Umsetzung (STAF 19) unverändert geblieben. Andere Kantone senkten die Sätze deutlich.
Anstieg der Prämienverbilligung
Bei der Budgetdebatte war im Parlament auch umstritten, wie stark der Nettoaufwand des Kantons für die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien ab dem Jahr 2021 steigen soll. Der Regierungsrat schlug als Planungswert zehn Prozent vor. Eine Minderheit in der Gesundheitskommission wollte den Anstieg auf fünf Prozent begrenzen.
Die SP wehrte sich gegen eine Kürzung. Diese sei «unrealistisch». Der Regierungsrat hielt fest, ein geringerer Anstieg führe dazu, dass es den unteren Mittelstand treffen würde, der über dem Existenzminimum lebe und daher noch keine Sozialhilfe erhalten.
Der Grosse Rat werde jedes Jahr die entsprechende Millionensumme beschliessen. Das Parlament sprach sich mit 84 zu 43 Stimmen für einen Anstieg von zehn Prozent aus.
Im kommenden Jahr beträgt die Summe mitsamt des geschätzten Bundesbeitrags von 231,6 Millionen insgesamt 347,6 Millionen Franken. Rund 166'000 Personen erhalten in diesem Jahr eine Prämienverbilligung. Davon sind 36'470 EL- und Sozialhilfebeziehende. 123'000 Personen bekommen eine individuelle Prämienverbilligung.
Etwas Mehr Entschädigung für KSA
Streit gab es im Grossen Rat wegen der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen an das staatseigene Kantonsspital Aarau (KSA). Eine Minderheit der Gesundheitskommission wollte die Entschädigung um 10 Millionen Franken pro Jahr kürzen.
Die CVP verlangte eine Kürzung um 6,9 Millionen Franken. FDP und SVP unterstützten diesen Vorschlag. Der Kanton müsse zuerst die Rolle der Spitäler definieren. Daher solle auf eine «Spezial-Subventionierung» verzichtet werden, hielt die SVP fest.
SP, Grüne, GLP und EVP lehnten eine Kürzung der Entschädigung ab. Was der Kanton beim KSA bestelle, müsse er auch bezahlen, hiess es.
Der Regierungsrat wies darauf hin, dass das KSA mehr Leistungsaufträge aufweise und als einziges Spital im Kanton einen Endversorgerstatus habe. Viele Leistungen des KSA würden heute nicht abgegolten. So ist das KSA verpflichtet, rund um die Uhr Patienten von anderen Spitälern zu übernehmen und zu behandeln.
Am Ende setzte sich der CVP-Antrag mit 75 zu 59 Stimmen durch: Das KSA erhält 2020 eine Entschädigung für gemeinwirtschaftliche Leistungen von 6,9 Millionen Franken.
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