Abstimmung Aargauer Volk stimmt im November auch über kantonale Vorlage ab

SDA

28.8.2020 - 09:36

Die Aargauer Stimmberechtigten entscheiden am 29. November über die Änderung der Kantonsverfassung zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele. Das teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Am gleichen Tag wird der allfällige zweite Wahlgang für die fünf Regierungssitze stattfinden.

Der Grosse Rat hiess die Änderung der Kantonsverfassung im Zusammenhang mit der Totalrevision des Geldspielgesetzes mit 116 zu 1 Stimme gut. Im Geldspielgesetz selbst werden die Vorgaben des Bundes umgesetzt. Das Gesetz ist politisch unbestritten.

Da sich das neue kantonale Geldspielgesetz künftig nicht mehr auf die Verfassung, sondern auf das Geldspielgesetz des Bundes stützen wird, ist die bisherige Bestimmung in der kantonalen Verfassung nicht mehr notwendig und soll aufgehoben werden. Eine Änderung der Verfassung unterliegt in jedem Fall der Volksabstimmung.

Am 29. November 2020 kommen zudem zwei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» und die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten».

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