NordschweizAargauer Volksinitiative will «Blitzerwildwuchs» im Kanton stoppen
roch, sda
21.9.2023 - 15:48
Die Aargauer Jungfreisinnigen wollen mit einer kantonalen Initiative die Ausbreitung von stationären «Blitzern» zur Kontrolle von Geschwindigkeits- und Rotlichtvergehen eindämmen. Sie verlangen, das solche Anlagen im Aargau nur mit Bewilligung des Regierungsrats eingerichtet werden dürfen.
21.09.2023, 15:48
SDA
Die Initiative wurde am Donnerstag im Amtsblatt publiziert, womit die einjährige Sammelfrist beginnt. Die Jungfreisinnigen schreiben, dass eine Bewilligungspflicht sicherstellen soll, dass «die Überwachungsanlagen gezielt zur Verbesserung der Sicherheit eingesetzt und nicht als Einnahmequelle missbraucht werden».
Bewilligung für maximal 3 Jahre
Laut Initiatvitext kann der Regierungsrat der Kantonspolizei und den Polizeikräften der Gemeinden eine Bewilligung erteilen, wenn «am beantragten Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht». Die Bewilligung soll jeweils maximal für drei Jahre gelten und es müssten Warnschilder aufgestellt werden. Semistationäre Anlagen dürften künftig nur noch für maximal 72 Stunden am gleichen Ort verbleiben.
Nachdem es jahrzehntelang keine fix installierten Anlagen gab, wird das Thema der «Blechpolizisten» im Aargau seit einigen Jahren heiss diskutiert. Die Stadt Baden hatte 2020 am verkehrsreichen Knoten «Gstühl» eine Überwachungsanlage in Betrieb genommen. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit. Nach einem negativen Entscheid des Regierungsrates hatte das kantonale Verwaltungsgericht eine Beschwerde der Stadt gutgeheissen.
Grosser Rat entschied gegen Bewilligungspflicht
Bei der Debatte über die Revision des Polizeigesetzes hatte sich der Grosse Rat im Juni nach langer Diskussion überraschend gegen eine kantonale Bewilligungspflicht für «Blechpolizisten» entschieden. SVP und FDP lehnten das Polizeigesetz danach ab.
Ob die Initiative wirklich weiterverfolgt wird, hängt auch vom Ergebnis der noch ausstehenden, zweiten Beratung des Polizeigesetzes im Kantonsparlament ab.
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