Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines heute 56-jährigen Deutschen wegen versuchter Tötung seiner Ehefrau im Jahr 2015 bestätigt. Der Mann muss eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verbüssen, die das Aargauer Obergericht im vergangenen Januar ausgesprochen hat.
Die Verurteilung basiert auf Indizien. Vor Bundesgericht rügte der Deutsche, das Obergericht habe rechtswidrig erlangte Beweise zugelassen. Ausserdem sei der Ablauf der Geschehnisse willkürlich festgestellt worden.
Das Bundesgericht hat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil sämtliche Rügen abgewiesen. Es führt in seinen Erwägungen aus, dass aufgrund der Schwere des Delikts auch die zum Teil rechtswidrig von seiner Ehefrau erlangten und eingebrachten Beweise verwendet werden durften.
Die Lausanner Richter sind weiter der Ansicht, das Aargauer Obergericht habe die Indizien ohne Willkür und mit eingehender Begründung zu einer schlüssigen Indizienkette verknüpft. Es habe Widersprüche nachvollziehbar begründet. Auch bei der Strafzumessung sei die Vorinstanz korrekt vorgegangen.
Beruhigungstropfen im Wasser
Der Verurteilte hatte seiner Frau im Januar 2015 ein Beruhigungsmittel ins Wasser gemischt. Er wollte sie ruhigstellen, um sie nachts mit einem Kissen ersticken zu können. Die Frau nahm einen seltsamen Geruch war und tat nur so, als ob sie vom Wasser trinken würde.
In der Nacht erwachte sie, weil sie keine Luft mehr bekam. Der Mann hatte sich auf sie gesetzt und ihr ein Kissen auf den Kopf gedrückt. Weil sich die Frau wehrte, fielen beide zu Boden. Der Kampf ging weiter. Als die Frau ihrem Ehemann sagte, dass sie ihren Anwalt informiert habe und alles auskomme, wenn er sie töten würde, liess er von ihr ab.
Sie flüchtete ins Badezimmer, übergab sich und konnte nach langem Zureden die Wohnung verlassen und sich zu Freunden begeben. Diese alarmierten die Polizei.
Tonaufnahme des Kampfes
Die Frau hatte das mit dem Beruhigungsmittel versetzte Wasser in einem unbeobachteten Moment in zwei Fläschchen abgefüllt. Ausserdem hatte sie ihr Telefon im Aufnahmemodus gelassen, so dass die Geräusche des Kampfes und die Äusserungen der Eheleute als Tondokument erhalten blieben.
Das Obergericht stützte sich stark auf die Tonaufnahmen, aber nicht ausschliesslich, wie das Bundesgericht festgehalten hat. Weitere Indizien sprachen gegen den Ehemann. So hatte er vor der Tat versucht, im Internet K.o.-Tropfen zu bestellen. Zudem hatte er im Internet über beruhigende Mittel recherchiert, insbesondere über die Dosierung und die Wirkung der später verwendeten Substanz. (Urteil 6B_902/2019 vom 08.01.2020)
Zurück zur Startseite