Liestal
Anpassungen bei der Aufsicht über die Baselbieter Staatsanwaltschaft sind im Landrat umstritten. Rückweisung und Nicht-Eintreten auf die Gesetzesänderung hat das Parlament bei der ersten Lesung am Donnerstag jedoch abgelehnt.
Ein von der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) ausgearbeiteter Kompromiss sieht vor, dass künftig mindestens ein Mitglied in der die Regierung unterstützenden Fachkommission eine Präsidentin oder ein Präsident eines basellandschaftlichen Gerichts ist. Derzeit müssen es gemäss Gesetz mindestens zwei der drei Mitglieder sein.
Die Regierung hatte ursprünglich beantragt, ganz auf eine richterliche Einsitzpflicht zu verzichten. Mit dem nun auch von der Regierung unterstützten JSK-Vorschlag soll die richterliche Fachkompetenz weiterhin eingebunden bleiben. Gleichzeitig soll jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, verstärkt auch anderweitige Experten zu engagieren.
Festgeschrieben soll zudem, dass der jährliche Aufsichtsbericht der Fachkommission zunächst nur noch an die Regierung geht. Erst danach soll er - zusammen mit dem Inspektionsbericht über die beschlossenen Massnahmen - der JSK vorgelegt und öffentlich werden.
Einen definitiven Entscheid zur Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Strafprozessordnung (EG StPO) fällt der Landrat erst nach der zweite Lesung.
Aufsichtsmodell infrage gestellt
Die SVP-Fraktion hatte im Parlament beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Zunächst müsse geklärt sein, welches Aufsichtsmodell gewünscht ist. Werde die Kommission geschwächt, führe dies auch zu einer Schwächung der Staatsanwaltschaft. Gegner des Antrags sahen im Kompromiss keine Schwächung der Kommission.
Sympathie, das Aufsichtsmodell grundsätzlich zu überdenken, bekundeten indes mehrere Fraktionen. Dies müsse jedoch unabhängig von der aktuellen Vorlage erfolgen. Der Kompromiss sei ein wichtiger Schritt, um jetzt Verbesserungen herbei zu führen. Der Landrat lehnte den SVP-Antrag mit 56 zu 24 Stimmen ab.
Abgelehnt hat das Parlament im Weiteren mit 53 zu 27 Stimmen einen Antrag der GLP/G-U-Fraktion, das Geschäft an die Regierung zurückzuweisen. Es seien zu viele Fragen offen, hatte ein Sprecher den Antrag begründet. Dies zeige ein von der Regierung in Auftrag gegebener und kürzlich publizierter Bericht zur Staatsanwaltschaft.
Gescheitert sind überdies Anträge, dass weiterhin zwei Mitglieder der Fachkommission einem basellandschaftlichen Gericht angehören müssen sowie für ein Vorschlagsrecht der Gerichte für zwei statt einem Mitglied der Kommission.
Konfliktpotential verringern
Zwischen Fachkommission, Staatsanwaltschaft und Regierung war es in Vergangenheit mehrfach zu Konflikten gekommen. Ende September gaben zwei Kommissionsmitglieder, Gerichtspräsident Enrico Rosa und der frühere Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster, bekannt, dass sie nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Das dritte Mitglied tritt per Februar 2018 als Gerichtspräsident zurück und scheidet ebenfalls aus der Kommission aus.
Vor drei Jahren sah auch die Geschäftsprüfungskommission des Landrats in der aktuellen Bestimmung ein Konfliktpotential. Mit den Strafgerichtspräsidien würden in der Fachkommission "Kunden" der Staatsanwaltschaft sitzen, die zugleich deren Arbeit beaufsichtigen sollen. Das derzeitige Aufsichtsmodell über die Staatsanwaltschaft gilt seit 2011.
Die Bildung der Fachkommission war Teil einer vom Volk 2009 abgesegneten Neuorganisation der Staatsanwaltschaft als Folge der neuen schweizerischen Strafprozessordnung. Vor dem Urnengang stark umstritten war, ob die Staatsanwaltschaft unter die Aufsicht der Regierung - mit der Fachkommission an ihrer Seite - oder des Kantonsgerichts gestellt werden soll.
Mehr Kompetenzen für Untersuchungsbeauftragte
Mit der Vorlage sollen im Weiteren die Kompetenzen von Untersuchungsbeauftragten der Staatsanwaltschaft im Gesetz festgeschrieben werden. Diese sollen - sofern sie gewisse berufliche Voraussetzungen erfüllen - künftig Strafbefehle für Übertretungen erlassen können.
Bisher fehlte im Baselbiet die nötige Rechtsgrundlage dazu, wie im vergangenen Jahr das Bundesgericht festgestellt hatte. Ein grosser Teil dieser Strafbefehle sind gemäss Vorlage Verkehrsbussen von mehr als 300 Franken, die den Rahmen des Ordnungsbussenverfahrens übersteigen. Es handle sich nicht um schwere Delikte. Ein Antrag auf Streichung des entsprechenden Paragraphen scheiterte klar.
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