Im Kanton Basel-Stadt ist das Betteln an Ein- und Ausgängen von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Restaurants, Kulturinstitutionen und öffentlichen Gebäuden nun verboten.
Stephanie Eymann, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt (links) und Alexandra Maier, Themenzuständige beim Community Policing der Kantonspolizei Basel-Stadt (rechts) orientieren über das ausgedehnte Bettelverbot in Basel.
Ausgedehntes Bettelverbot in Basel gilt ab 1. September - Gallery
Im Kanton Basel-Stadt ist das Betteln an Ein- und Ausgängen von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Restaurants, Kulturinstitutionen und öffentlichen Gebäuden nun verboten.
Stephanie Eymann, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt (links) und Alexandra Maier, Themenzuständige beim Community Policing der Kantonspolizei Basel-Stadt (rechts) orientieren über das ausgedehnte Bettelverbot in Basel.
Das Betteln wird im Kanton Basel-Stadt ab nächster Woche stark eingeschränkt. Die Regierung hat das Inkrafttreten des geänderten Übertretungsstrafgesetzes per 1. September beschlossen. Geahndet werden kann das Betteln mit Bussen von 50 bis 100 Franken.
Dies gab die Basler Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) am Donnerstag vor den Medien bekannt.
Untersagt wird im Übertretungsstrafgesetz neben dem organisierten Betteln neu das aggressive und aufdringliche Betteln. Zudem ist das Betteln im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt, wenn dabei die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.
Das Betteln in «aufdringlicher oder aggressiver Art und Weise» wird künftig mit einer Busse 100 Franken bestraft.
Für das Betteln an neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten ist eine Busse von 50 Franken vorgesehen. Das betrifft unter anderem in einem Umkreis von fünf Metern Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Poststellen, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umkreise von ÖV-Haltesstellen sowie von Spielplätzen.
Explizit untersagt ist zudem das Betteln innerhalb von fünf Metern um Geld- und Billetautomaten sowie Parkuhren.
Verteilt werden können die Busse auch von Polizistinnen und Polizisten in zivil. Zivile Angehörige der Kantonspolizei Basel-Stadt könnten bereits heute bei Lärm oder beim Zünden von Pyros Bussen aussprechen, sagte Eymann.
Derzeit rund 50 Bettelnde im Stadtkanton aktiv
Der Grosse Rat hatte sich letzten Juni für scharfe gesetzliche Einschränkungen der Bettelei ausgesprochen. Auf eine Wiedereinführung der 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Grosse Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen ein generelles Verbot im Kanton Genf nicht eingehen. Sie schlug deshalb Einschränkungen vor, die ihrer Ansicht nach dem Urteil standhalten würden.
Laut Eymann hatten sich zu Spitzenzeiten bis zu 150 Bettelnde im öffentlichen Raum aufgehalten, was zu zahlreichen Reklamationen aus der Bevölkerung führte.
Momentan seien der Kantonspolizei rund 30 Personen bekannt, die gemäss eigenen Aussagen der «Arbeit des Bettelns» nachgehen würden. Bei der Polizei gehe man selber aber von 50 Bettlerinnen und Bettlern aus, da die Dunkelziffer höher liegen würde, sagte Eymann.
Wie Alexandra Maier vom Community Policing sagte, sind die Bettelnden seit dem Grossratsbeschluss im Juni immer wieder auf die geplante Änderung hingewiesen worden. «Sie waren immer anständig und verständnisvoll. Ich gehe davon aus, dass sie sich daran halten werden», sagte Maier.
Zudem wird die Polizei Flyers mit Piktogrammen verteilen und auf ihrer Website in verschiedenen Sprachen auf das ausgedehnte Bettelverbot hinweisen. Die Beiträge auf Italienisch, Englisch, Rumänisch, Bulgarisch oder Französisch könnten gelesen oder gehört werden, sagte Maier.