Grosser Rat BSBasel-Stadt dreht ab 2037 den Erdgas-Hahn zu
scmi, sda
11.1.2023 - 12:40
Im Kanton Basel-Stadt wird 2037 das Gasnetz zur Wärme- und Kochherdversorgung stillgelegt. Dies beschloss der Grosse Rat am Mittwoch. Mit 60 zu 27 Stimmen bei 6 Enthaltungen stimmte er den Beschlussentwürfen der vorberatenden Kommission zum Gasausstieg zu.
scmi, sda
11.01.2023, 12:40
SDA
Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (Uvek) beantragte dies als Änderung des regierungsrätlichen Ratschlags zur Teilrevision des Gesetzes über die Industriellen Werke Basel (IWB).
Zuvor hatte der Regierungsrat eine Stilllegung des Gasnetzes bis im Jahr 2040 vorgeschlagen. Im November 2022 nahm jedoch die Stimmbevölkerung den Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative an. Diese sieht Netto-Null bis 2037 vor. Daraufhin beantragte die Uvek einstimmig, dass das Gasnetz bereits dann stillgelegt wird.
Dabei erarbeitete die Uvek in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Ausnahmeklausel. Diese sieht vor, dass in Gebieten des Kantons, in denen die Abgabe von Fernwärme bis 2037 noch nicht möglich ist, der Regierungsrat auf Antrag des Energieversorgers IWB eine befristete Ausnahme beschliessen kann.
Der Regierungsrat revidierte seine Haltung zum Zeitpunkt des Gasausstiegs und folgte den Anträgen der Uvek. Kaspar Sutter (SP), Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, begrüsste in seinem Votum sowohl die zeitliche Anpassung nach dem Volksentscheid vom November als auch die Ausnahmeklauseln.
FDP forderte längere Ausstiegsfrist
Auch die Fraktionen SP, GAB, Mitte/EVP und GLP befürworteten den Ratschlag der Uvek. Die FDP reichte hingegen einen Änderungsantrag ein. Dieser forderte, dass die Erdgasversorgung im Jahr 2040 statt bereits 2037 endet. Wie Antragssteller Andreas Zappalà erklärte, beziehe er sich damit auf den ursprünglichen Ratschlag der Regierung.
Die LDP und SVP unterstützten den Antrag FDP, die anderen Fraktionen stellten sich dagegen. Schliesslich wurde der Änderungsantrag mit 58 zu 36 Stimmen abgelehnt, womit das Parlament am Zieljahr 2037 festhielt.
Der Ratschlag der Uvek sieht auch Bestimmungen für den Energieversorger IWB ausserhalb des Kantonsgebietes vor. Die Kommission verlangt, dass die IWB darauf hinwirken sollen, dass dort die Wärmeversorgung mit Erdgas bis spätestens 2050 beendet wird. Dies entspricht den Vorgaben auf Bundesebene, die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null zu bringen.
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