Regierungsrat BS Basel-Stadt muss Verwaltungsratsmandate öffentlich ausschreiben

scmi, sda

28.4.2023 - 12:05

Die Basler Regierung hat die PCG-Richtlinien angepasst. Verwaltungsratsstellen in Betrieben des Kantons müssen künftig öffentlich ausgeschrieben werden. (Archivbild)
Die Basler Regierung hat die PCG-Richtlinien angepasst. Verwaltungsratsstellen in Betrieben des Kantons müssen künftig öffentlich ausgeschrieben werden. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Basel-Stadt muss die obersten Leitungs- und Verwaltungsratsmandate von staatsnahen Betrieben künftig öffentlich ausschreiben. Der Regierungsrat hat die Richtlinien zur «Public Corporate Governance» (PCG) entsprechend angepasst. Dies geht aus einer am Freitag veröffentlichten Beantwortung eines Anzugs hervor.

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Der Regierungsrat nahm Änderungen bei den PCG-Richtlinien vor, welche die von ihm beaufsichtigten Träger öffentlicher Aufgaben betreffen. Die Formulierung, dass «in der Regel» öffentliche Ausschreibungen nutzt, wird gestrichen. Neu steht in den Richtlinien, dass der Regierungsrat darauf hinwirkt, dass Sitze in obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen öffentlich ausgeschrieben werden.

Auf eine Ausschreibung kann verzichtet werden wenn sich ein Mitglied zur Wiederwahl zur Verfügung stellt oder wenn das Engagement ehrenamtlich ist. Eine weitere Ausnahme ist, wenn die Vertretung durch einen Regierungsrat, eine Regierungsrätin oder Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung erfolgt. Dies sei nur in Ausnahmefällen möglich. Etwa dann, wenn sich die Interessen des Kantons ohne direkte Vertretung nicht im erforderlichen Mass wahrnehmen lassen, wie die Regierung in der Anzugbeantwortung schreibt.

Anzugsteller Joël Thüring (SVP) hatte vorgeschlagen, die PCG-Richtlinien dahingehend anzupassen, dass solche Mandate nicht nur öffentlich ausgeschrieben werden können, sondern müssen – zum Beispiel bei den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB), den Industriellen Werken Basel (IWB) und dem Bankrat der Basler Kantonalbank. Diese Art der Transparenz sei begrüssenswert, schrieb Thüring.