Die Basler Regierung will die Vorschriften für Geldspiele liberalisieren. Künftig sollen im Stadtkanton auch lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere erlaubt sein. Allerdings braucht es dafür eine Bewilligung.
Ebenso sollen private Anbieter in Spiellokalen oder öffentlichen Gastronomiebetrieben Geschicklichkeitsspielautomaten mit Geldgewinnen aufstellen dürfen. Voraussetzung ist dafür jedoch eine Bewilligung der interkantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Die Lockerung der Bestimmungen für Geldspiele schlägt die Exekutive im neuen kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vor. Diesem hatte das Schweizer Stimmvolk im Juni 2018 zugestimmt. Innerhalb der engen Bundesvorschriften wolle sie die kantonale Gesetzgebung möglichst liberal ausgestalten, hält die Basler Regierung fest.
Das neue Einführungsgesetz, das nun an den Grossen Rat geht, sieht Lockerungen auch bei Tombolas und Lottos vor. Solche dürfen auch in Zukunft nur Vereinen und Organsiationen durchgeführt werden, die ihren Sitz im Kanton Basel-Stadt haben. Aufgehoben werden soll aber die Beschränkung der Anzahl Tombolas und Lottos pro Veranstalter und Jahr. Auch soll der Höchsteinsatz pro Lottokarte nicht mehr limitiert werden.
Schutz vor Spielsucht
Bei den Pokerturnieren geht die Regierung indes für die Bewilligung über die Vorgaben des Bundes hinaus. Ziel dabei ist es, den Schutz vor Spielsucht zu verbessern.
So sieht das Einführungsgesetz vor, dass bei jedem Pokerturnier während der ganzen Spieldauer mindestens eine Person anwesend ist, die im Erkennen suchtgefährdeter Spieler und Spielerinnen geschult ist. Diese Schulung muss durch eine kantonal anerkannte Fachstelle erfolgen.
Als Folge des neuen Geldspielgesetzes des Bundes gibt es auch zwei Konkordate, die das Kantonsparlament ratifizieren muss. Bei einem handelt es sich um das Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK), das die interkantonalen Organe im Geldspielbereich regelt. Das andere ist das regionale Konkordat (IKV2020) der Deutschschweizer Kantone und des Tessins, die gemeinsam die Swisslos-Genossenschaft betreiben.
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