Kantonale Abstimmung BL Baselbiet entscheidet über "Läufelfingerli"-Aus

SDA

2.11.2017 - 12:47

Die Baselbieter Stimmberechtigten entscheiden Ende November über ein Referendum gegen einen Landratsentscheid, mit dem die "Läufelfingerli"- Bahnlinie S9 zwischen Sissach und Olten aus Spargründen Ende 2019 auf Busbetrieb umgestellt würde.

Der Landrat hatte die Umstellung der S-Bahn-Linie auf der alten Hauensteinstrecke zwischen Olten und Sissach BL via Läufelfingen auf Busbestrieb im Rahmen des 8. Generellen Leistungsauftrags im öffentlichen Verkehr (GLA) entschieden. 840'000 Franken im Jahr hofft die Regierung damit längerfristig einzusparen.

Da einzelne GLA-Inhalte nicht referendumsfähig sind, hat ein überparteiliches Komitee zwei GLA-Finanzbeschlüsse pauschal angefochten. Lehnt der Souverän am 26. November nun diese Finanzbeschlüsse im Umfang von je rund 40 Millionen Franken ab, ist das ganze Baselbieter ÖV-Angebot für 2020 und 2021 neu aufzugleisen.

Mit einem erfolgreichen Referendum ist die Zukunft des "Läufelfingerli" indes so noch nicht geklärt. Dessen Schienen bleiben ohnehin liegen: Die SBB brauchen sie als Ausweichstrecke.

Fahrzeit mit Bus doppelt so lange

Mit dem Bus würde sich die Fahrzeit von Sissach über Läufelfingen nach Olten auf 44 Minuten verdoppeln. Andererseits soll laut Kanton die Mehrheit der Gemeinden im Homburgertal von besseren Bahn-Anschlüssen in Sissach und einem dichteren Taktangebot profitieren.

Der Kanton Solothurn als Mitbesteller bei der SBB hatte signalisiert, die von Baselland als Hauptbesteller beschlossene Lösung mitzutragen. Die Bahnlinie S9 hat heute einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent.

Die Zukunft dieser Bahnlinie ist im Baselbiet seit langem ein Politikum. Vor zehn Jahren war die Baselbieter Regierung mit einem Antrag, das "Läufelfingerli" durch Busse zu ersetzen, noch im Landrat gescheitert. Widerstand gab es damals wie heute aus betroffenen Gemeinden im Homburgertal.

Änderungen im Kantonalbankgesetz

An die Urne kommen im Weiteren Änderungen im Kantonalbankgesetz. Der Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) soll auf sieben bis neun Mitglieder verkleinert werden. Heute besteht das Gremium aus neun bis elf Mitgliedern.

Zudem soll künftig die Regierung statt das Parlament die Mitglieder des Bankrats wählen und auch das Bankratspräsidium bestimmen. Nicht im Bankrat vertreten sein dürften Mitglieder des Parlaments und der Regierung. Für Letztere wäre nur dann eine Ausnahme zulässig, wenn sich die Interessen des Kantons nicht anders wahrnehmen liessen.

Gleichzeitig sollen mit der Änderung Vorgaben des internationalen Regelwerks Basel III umgesetzt werden. Dieses gibt unter anderem die Eigenmittelausstattung der Banken vor.

Das Parlament hatte die Änderungen, die teilweise eine Auswirkung des neuen kantonalen Public-Corporate-Governance-Gesetzes (PCGG) sind, einstimmig verabschiedet. Abgestimmt wird darüber aus formellen Gründen, weil die Gesetzesrevision ursprünglich der inzwischen zurückgezogenen Initiative "Für einen unabhängigen Bankrat" der Wirtschaftskammer als Gegenvorschlag gegenüber gestellt worden war.

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