Coronavirus – Baselland Baselbieter Finanzkommission befürwortet Geschäftsmietzins-Vorlage

SDA

19.8.2020 - 19:14

Geschäfte im Kanton Baselland sollen nach Auffassung der Finanzkommission des Baselbieter Landrats für die Lockdown-Zeit nach einem Dreidrittels-Modell Mietzinserleichterungen erhalten. (Themenbild)
Geschäfte im Kanton Baselland sollen nach Auffassung der Finanzkommission des Baselbieter Landrats für die Lockdown-Zeit nach einem Dreidrittels-Modell Mietzinserleichterungen erhalten. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Im Gegensatz zur Baselbieter Regierung befürwortet die Finanzkommission des Landrats den Vorschlag, Geschäftsmietern, die wegen der Corona-Pandemie in Not gerieten, unter die Arme zu greifen. Konkret geht es um die Einführung eines Dreidrittels-Kompromisses nach baselstädtischem Muster.

Der Kanton Baselland soll ein Drittel der Mietzinsen von Geschäften übernehmen, die von der Corona-Krise stark beeinträchtigt sind. Voraussetzung wäre, dass die Vermieter ihrerseits auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichten würden. Die Vorlage lehnt sich an eine vom Basler Grossen Rat beschlossene Dreidrittels-Lösung an. Im April hatte der Landrat eine entsprechende und als dringlich erklärte Motion an die Regierung überwiesen.

Die Regierung ist der Auffassung, dass mit den Corona-Soforthilfen bereits genügend Unterstützungsbeiträge auch für Mietkosten zur Verfügung gestellt worden seien. Da keine doppelten Unterstützungsbeiträge ausbezahlt werden sollten, müssten bereits ausbezahlte Soforthilfe-Beiträge an die vorgesehenen Mietzinsbeiträge angerechnet werden. Das würde einen grossen administrativen Aufwand nach sich ziehen, schreibt die Regierung.

Die Regierung fühlt sich durch die Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage bestätigt. Anderer Ansicht ist die Finanzkommission des Landrats, wie aus dem am Mittwochabend veröffentlichten Bericht hervorgeht. Sie empfiehlt dem Landrat mit einem Stimmenverhältnis von 8 zu 5 bei einer Enthaltung, sich für die Gesetzesvorlage auszusprechen.

Sie fügt aber einen Änderungsantrag hinzu: Es sollen nur Geschäfte beitragsberechtigt sein, die sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht in einem Konkursverfahren oder in Liquidation befanden.

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