Im Baselbiet wird der Zugriff auf digitale Grundbuchdaten reorganisiert. Die Regierung hat die Grundbuchverordnung wegen neueren Bundesrechts und technischen Fortschritts aktualisiert. Die online-Eigentumsauskunft bleibt dabei vorerst eine Baustelle.
Die derzeitige Verordnung zum EDV-Grundbuch ist nach 20 Jahren überholt, teilte die Regierung am Dienstag mit. Die totalrevidierte Neufassung hat sie per Jahresbeginn 2019 in Kraft gesetzt.
Neuerdings dürfen Kantone Private beauftragen, den Zugriff auf elektronische Daten des Grundbuches und den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt zu gewährleisten. Die Regierung hat sich für den direkten Onlinezugriff ab 2019 exklusiv für das Auskunftsportal "Terravis" entschieden.
Ein statt zwei Portale
Die Nutzung von "Terravis" erfordert eine Vereinbarung, welche den Nutzerkreis klar umschreibt; der Verwendungszweck wird vorgängig überprüft. Wer die Vereinbarung mit dem Kanton abschliesst, muss für die korrekte Nutzung gerade stehen. Die - immer personengebundenen - Benutzerkonten sind dem Kanton jährlich zu melden, Mutationen sofort.
"Terravis" wird im Landkanton bereits seit etwa sechs Jahren für den Verkehr mit Dritten eingesetzt, wie bei der Zivilrechtsverwaltung zu erfahren war. Daneben wird bisher noch "Terintra" für den internen Verkehr unter Behörden sowie für offene Online-Zugriffe verwendet. "Terintra" wird nun per Jahresende abgeschaltet.
Weg fällt mit der Aktualisierung der bisher offene online-Zugriff auf jene Daten, die man ohne Interessennachweis einsehen darf, unter anderem Eigentumsauskünfte zu Grundstücken. Dies könne "aus technischen Gründen" nicht mehr angeboten werden. Eine neue Lösung wird noch gesucht, was aber dauern könne, hiess es auf Anfrage.
Als Alternative bis auf weiteres wird auf den Grundbuchauszug verwiesen. Dieser soll laut Communiqué künftig "rund um die Uhr während sieben Tagen" möglich sein.
Basis-Grundbuchauszüge kosten beim Zugriff von ausserhalb kantonaler oder kommunaler Stellen je zwei Franken, erweiterte drei Franken. Die automatischen Zugriffsprotokolle werden gemäss der neuen Verordnung zwei Jahre lang aufbewahrt.
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