Das Kantonsgericht Basel-Landschaft beantragt dem Landrat die vorübergehende personelle Aufstockung seiner Abteilung Strafrecht. Grund ist der bevorstehende zweitinstanzliche Prozess um den Kampfsportler-Überfall in Reinach BL von 2014.
Dieser Fall sprengt die Kapazitäten des höchsten Baselbieter Gerichts, wie dessen am Donnerstag veröffentlichten Landratsvorlage zu entnehmen ist. Das Gericht geht davon aus, dass der Fallkomplex «Dojo» einen der zwei Präsidenten während 15 Monaten zu rund 30 Prozent beschäftigen wird.
30 Stellenprozent mehr
Zusammen haben die beiden Präsidenten der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts derzeit 170 Stellenprozent. Dieter Eglin, der sich mit dem Fall «Dojo» befassen wird, hat schon heute ein volles Pensum. Nun soll der zweite Präsident Enrico Rosa sein Pensum von 70 Prozent auf 100 Prozent aufstocken. Für das laufende Jahr werden dem Landrat dafür 60'000 Franken beantragt.
Beim Fall «Dojo geht es um einen brutalen Überfall von verkrachten Kampfsportlern auf eine Kampfsportschule in Reinach BL. Im September hatte das Strafgericht Baselland den Hauptangeklagten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt.
Schuldig gesprochen wurde der Kickboxer unter anderem wegen Angriffs, einfacher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Von den 16 weiteren Angeklagten wurden sieben freigesprochen.
Ausserordentlich komplexer Fall
Das Kantonsgericht beurteilt den Fall «Dojo» als ausserordentlich komplex und aufwändig. Nötig sei die personelle Aufstockung aber vor allem deshalb, dass andere Fälle nicht vernachlässigt werden müssen und gesetzlich vorgegebene Fristen eingehalten werden können.
In Sachen «Dojo» liegen dem Kantonsgericht zehn Berufungen und drei Anschlussberufungen vor. Das Gericht geht davon aus, dass sämtliche Anträge und Fragestellungen des erstinstanzlichen Verfahrens vor der zweiten Instand erneut vorgebracht werden.
Das Strafgericht hatte nach dem Prozess im Juni 2018 für die Urteilsberatungen einen vollen Monat benötigt. In den Fall involviert sind 42 Parteien – neben den 17 Angeklagten auch die Staatsanwaltschaft und 24 Privatkläger. Die Akten füllen 67 Bundesordner. Das begründete Urteil der ersten Instanz erstreckt sich über 203 Seiten.
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