Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag für das laufende Jahr 13 Millionen Franken für Spitalleistungen bewilligt, die nicht von der Krankenversicherung finanziert werden. Dies allerdings wegen der mangelnden Transparenz der Vorlage nur mit Zähneknirschen, wie wiederholt bemerkt wurde.
Dass der Kanton Beiträge für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantonsspital ausrichtet, war im Prinzip unbestritten. Es handelt sich um Gelder für die universitäre Lehre und Forschung sowie Weiterbildungen von Assistenzärzten, für die Notfallversorgung und Rettungsdienste, die spitalexterne Onkologiepflege sowie die medizinische Notrufzentrale. Diese Leistungen werden nicht durch die obligatorische Krankenversicherung abgegolten.
Moniert wurde im Landrat über die Fraktionsgrenzen hinaus, dass der Regierungsrat in seiner Vorlage wenig Transparenz walten liess. Die Regierung habe es sich leicht gemacht und einfach den Betrag der früheren Jahre auf das Jahr 2020 übertragen, war verschiedentlich zu hören. Die Fraktion der Grünen und EVP beantragte gar eine Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat.
Der Landrat folgte aber schliesslich der Empfehlung seiner Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission, die eine Bewilligung der Beiträge beantragte – allerdings auch sie nur zähneknirschend, wie der Kommissionspräsident sagte. Das Kantonsspital befinde sich nach der gescheiterten Spitalfusion zwischen den beiden Basel in einer Transformationsphase, so dass der Beitrag von 13 Millionen Franken als Übergangslösung verstanden werden könne.
Der Rückweisungsantrag der Grünen/EVP scheiterte mit 68 gegen 13 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar. Ebenso deutlich wurde mit 70 gegen 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen schliesslich der Pauschalbeitrag von 13 Millionen Franken für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantonsspitals Baselland bewilligt.
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