Landrat BL Baselbieter Landrat debattiert über eine kantonale Deponieabgabe

scmi, sda

27.4.2023 - 15:04

Es braucht eine Deponieabgabe - dieser Ansicht ist die Mehrheit des Baselbieter Landrats in der ersten Lesung zu dieser Vorlage. (Archivbild)
Es braucht eine Deponieabgabe - dieser Ansicht ist die Mehrheit des Baselbieter Landrats in der ersten Lesung zu dieser Vorlage. (Archivbild)
Keystone

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in einer ersten Lesung über die Einführung einer kantonalen Deponieabgabe debattiert. Damit soll der Kanton Abgaben zwischen 0 und 50 Franken pro Tonnen deponierte Abfälle erheben können.

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«Wir haben keine Zeit», sagte Bau- und Umweltschutzdirektor Isaac Reber (Grüne) und warnte vor einem Deponienotstand. Es brauche daher eine Steuerung, um möglichst viele Abfälle zu recyclen. Zu reden gab dabei die Frage, welche Rolle die Gemeinden dabei spielen sollen. Hintergrund war die Forderung von Deponiestandort-Gemeinden wie Bennwil, bei einer solchen Lenkungssteuer partizipieren zu wollen.

Simon Oberbeck (Mitte) plädierte dafür, die Gemeinden nicht abzuhängen. Er stellte den Änderungsantrag, dass die Einnahmen der Deponieabgabe einer Spezialfinanzierung zugewiesen werden sollten. Die Gemeinden müssten demgemäss mit den verfügbaren Mitteln angemessen entschädigt werden. Der Landrat lehnte den Antrag von Oberbeck mit 44 Nein zu 29 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag von Andi Trüssel (SVP), die Abgabe auf maximal 20 Franken pro Tonne zu senken. Reber sagte dazu, es mache keinen Sinn, den Spielraum einzuschränken – 50 Franken seien eine angemessene Obergrenze. Mit 59 zu 25 Stimmen folgte das Parlament dem Regierungsrat.

Trüssel stellte zudem den Antrag, die Vorlage an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. Der Landrat lehnte den Rückweisungsantrag mit 51 zu 33 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Somit kann die Vorlage in die zweite Lesung.

Zur Einführung einer Deponieagabe ist nebst der Revision des kantonalen Umweltschutzgesetzes auch eine Änderung der kantonalen Verfassung erforderlich, da in der Kantonsverfassung eine Rechtsgrundlage für diese Lenkungssteuer geschaffen werden muss. Dafür ist eine Volksabstimmung erforderlich.