Landrat BL Baselbieter Landrat für weniger Einfluss der Schulräte

yedu, sda

1.9.2022 - 16:48

Der Einfluss der Baselbieter Schulleitungen soll mit der geplanten Änderung des Bildungsgesetzes gestärkt werden. (Symbolbild)
Der Einfluss der Baselbieter Schulleitungen soll mit der geplanten Änderung des Bildungsgesetzes gestärkt werden. (Symbolbild)
Keystone

Die Schulräte im Kanton Baselland sollen künftig weniger mitbestimmen können. Der Baselbieter Landrat ist am Donnerstag in einer ersten Lesung auf eine Änderung des seit 2002 geltenden Bildungsgesetzes eingetreten.

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Der Entscheid fiel mit 72 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich. Für Eintreten sprachen sich sämtliche Fraktionen aus, wenn auch die Fraktion Grüne/EVP gespalten war. Die Schlussabstimmung findet in zwei Wochen statt.

Die Baselbieter Regierung will die Schulleitungen der Sekundarstufe I und II sowie die Rolle der Bildungsdirektion stärken. Dafür sollen ab 2023 die Schulräte weniger Kompetenzen erhalten und beispielsweise nicht mehr für die Anstellung von Schulleitungen und unbefristeten Stellen von Lehrpersonen zuständig sein. Die Schulleitungen sollen neu von der Bildungsdirektion angestellt werden und der Schulrat soll neu allen voran für die Ausarbeitung des Schulprogramms zuständig sein.

Auf Primarstufe sollen die Gemeinden selber entscheiden können. Neu soll der Gemeinderat die Schulleitungen führen können, in erster Linie ist aber weiterhin der Schulrat dafür zuständig (Grundmodell). Der Landrat sprach sich auch für diese Vorlage in einer ersten Lesung aus.

Mit der Reform sollen die Schulleitungen nicht nur verantwortlich für den operativen Bereich sein, sondern auch selber entscheiden können, wie Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) im Landrat sagte. Die neue Regelung sieht vor, dass die Anstellung von unbefristeten Lehrpersonen künftig über die Schulleitungen erfolgt.

Die heutige Regelung weise Systemfehler auf, sagte Gschwind. So könne die Bildungsdirektion die Schulleitungen heute nicht anstellen und in Krisensituationen direkt intervenieren. «Wir können nur beraten und dieser Beratungsaufwand nimmt stetig zu. Es ist nach 20 Jahren Zeit für klare und zeitgemässe Führungsstrukturen», sagte Gschwind. Die Schulräte hätten künftig mehr Zeit, sich auf die Qualitätsentwicklung an den Schulen zu fokussieren.

Schulrat bleibt niederschwellige Beschwerdeinstanz

Die Vorlage war in der vorberatenden Bildungskommission, die neun Monate und an zehn Sitzungen darüber beriet, äusserst umstritten. Die Kommission schlug dem Landrat einen Kompromiss vor, der für die Schulrätinnen und Schulräte weniger Machtverlust bedeutet. So soll der Schulrat – anders als ursprünglich von der Regierung vorgeschlagen – niederschwellige Beschwerdestelle bei Angelegenheiten bleiben, die Schülerinnen und Schüler betreffen (ausser bei Schulausschluss).

Der SP-Fraktionssprecher betonte die Wichtigkeit des Schulrats. So sei dieser ein wichtiges Bindeglied zwischen Bevölkerung und Schule und würde eine wichtige demokratische Funktion wahrnehmen. Eine SVP-Sprecherin sagte, dass der Schulrat immer ein wichtiges Gremium bleiben werde. Mit der nun von der Kommission präsentierten Vorlage würde der Schulrat bei hoch sensiblen, juristischen Angelegenheiten entlastet.

Es waren aber auch diverse kritische Voten zu hören. Ein SVP-Landrat zeigte sich nicht überzeugt von der Reform. So hätte diese nur für die Bildungsdirektion in Liestal Vorteile. Ein Mitglied der Grünen kritisierte, dass die vorberatende Kommission zu wenig mit den Schulleitungen gesprochen habe. Die Schulleitungskonferenzen der Sekundarstufe I und der Gymnasien hätten sich skeptisch gegenüber der Regierungsvorlage gezeigt.