Landrat BL Baselbieter Landrat für Dreidrittels-Lösung bei Geschäftsmieten

SDA

27.8.2020 - 15:47

Der Baselbieter Landrat will Geschäftsmietern, die wegen der Corona-Pandemie in Not geraten sind, finanziell unterstützen. (Symbolbild).
Der Baselbieter Landrat will Geschäftsmietern, die wegen der Corona-Pandemie in Not geraten sind, finanziell unterstützen. (Symbolbild).
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Baselbieter Landrat will Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie in Not geraten sind, finanziell bei den Mieten unterstützen. Das Parlament hat sich am Donnerstag entgegen dem Willen der Regierung für die Einführung eines Dreidrittels-Kompromisses bei Geschäftsmieten ausgesprochen.

Der Entscheid fiel bei der zweiten Lesung im Congress Center Basel mit 53 zu 34 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Für die Vorlage sprachen sich die Fraktionen SP, Grüne/EVP und FDP aus. Dagegen waren SVP und CVP/GLP, letztere allerdings nicht geschlossen.

Ein SVP-Sprecher bezeichnete die Vorlage als unseriös. Der Kanton habe mit seinen ausbezahlten Corona-Soforthilfen in der Höhe von bisher 40 Millionen Franken Betriebe bereits bei der Bezahlung ihrer Miete unterstützt. «Wir sind kein Selbstbedienungsladen», sagte der SVP-Sprecher.

Ein Sprecher der Fraktion Grüne/EVP betonte, dass die Dreidrittels-Lösung vor allem Branchen wie Coiffeur oder Gastronomie zugute kommen würde. «Das sind typischerweise Branchen, die in ihren Dörfern wichtige soziale Funktionen erfüllen.» Würden diese Betriebe keine Hilfe erhalten, seien sie in ihrer Existenz bedroht.

Die FDP machte vor allem die «absolut unerträgliche» geplante Bundeslösung für ihre Zustimmung zur Baselbieter Vorlage verantwortlich. Der Vorschlag auf Bundesebene sieht vor, dass Geschäftstreibende ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung nur 40 Prozent der Miete zu bezahlen haben. Die restlichen 60 Prozent soll der Vermieter tragen.

Letztes Wort hat Baselbieter Stimmvolk

Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) wehrte sich am Donnerstag erneut gegen eine Umsetzung. Dies ebenfalls mit der Begründung, dass mit den Corona-Soforthilfen bereits genügend Unterstützungsbeiträge für Mietkosten zur Verfügung gestellt worden seien.

Zudem machte Lauber administrative Bedenken geltend, weil bereits ausbezahlte Soforthilfe-Beiträge an die vorgesehenen Mietzinsbeiträge angerechnet werden müssten, da keine doppelten Unterstützungsbeiträge ausbezahlt werden sollten.

Der Kompromiss sieht vor, dass Mieter von Geschäftsliegenschaften bei einer entsprechenden Einigung mit dem Vermieter für die Monate April, Mai und Juni nur einen Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während der Vermieter auf einen Drittel der Mieteinnahmen verzichtet.

Im April hatte der Landrat eine entsprechende, als dringlich erklärte SP-Motion an die Regierung überwiesen. Die Vorlage orientiert sich an einem Modell, das der Basler Grosse Rat oppositionslos beschlossen hatte.

Profitieren sollen vom Modell vor allem kleine und mittlere Betriebe mit einer monatlichen Nettomiete von mindestens 7500 Franken. Ein Antrag aus SP-Reihen, diesen Betrag um die Hälfte zu reduzieren, scheiterte mit 45 zu 42 Stimmen.

Der Kantonsbeitrag soll auf höchstens 3000 Franken pro Monat beschränkt werden. Für die Mieten in den Monaten April bis Juni soll ein Maximalbeitrag von zehn Millionen Franken bereitgestellt werden.

Weil die Vierfünftel-Mehrheit im Landrat bei der Abstimmung am Donnerstag nicht erreicht wurde, wird das Baselbieter Stimmvolk das letzte Wort zum Dreidrittels-Modell bei Geschäftsmieten haben.

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