Der Baselbieter Landrat hat einer Änderung des Dekrets über die Stiftung Kirchengut am Donnerstag zugestimmt. Die Vorlage soll es den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden ermöglichen, nicht mehr benötigte Gebäulichkeiten der Stiftung Kirchengut zurückzugeben.
Zugestimmt wurde der Dekretsänderung in der ersten Lesung mit 82 zu Null Stimmen. Ziel der Massnahme ist es, einzelne Kirchgemeinden finanziell zu entlasten, indem sie eine allfällige zweite Kirche oder ein leer stehendes Pfarrhaus nicht mehr mieten müssen. Im Baselbiet gehören die meisten Kirchen und Pfarrhäuser der Stiftung Kirchengut.
Für den Umgang mit zurückgegebenen Gebäulichkeiten soll der Stiftung ein grösserer Handlungsspielraum verschafft werden. Die nicht mehr benötigten Kirchen und Pfarrhäuser sollen effizienter und nach kaufmännischen Grundsätzen bewirtschaftet werden können.
Auch denkmalpflegerische Aspekte sollen dabei berücksichtigt werden, wie der Landrat am Donnerstag auf Antrag der CVP beschloss. Nicht erlaubt werden soll der Stiftung der Verkauf oder die Abgabe im Baurecht. Denn die Kulturgüter sollen erhalten bleiben.
Für die Stiftung hat die neue Regelung zur Folge, dass sie künftig bei den zurückgegebenen Gebäuden jene Hälfte der Kosten für Unterhalt und Renovationen tragen muss, den bisher die Kirchgemeinden bezahlt haben. Auf der andern Seite kann die Stiftung jedoch von den erweiterten Möglichkeiten bei der Bewirtschaftung profitieren. Dies soll aus Sicht der Regierung eine «solide Basis» bilden.
Die Stiftung Kirchengut verfügt in 34 Baselbieter Gemeinden über Kirchen, Pfarrhäuser und Nebengebäude. Die meisten davon stehen unter Denkmalschutz. 2018 hatte die Stiftung gemäss ihrer Jahresrechnung bei einem Ertrag von 2,7 Millionen Franken einen Verlust von 134'700 Franken verbuchen müssen.
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