Der Baselbieter Landrat soll die 2015 analog zum Staatspersonal beschlossene Kürzung seiner eigenen Entschädigungen wieder aufheben. Dies beantragt die Geschäftsleitung dem Plenum mit der Begründung, auch beim Personal gälten wieder die Sätze von vor jenem Sparbeschluss.
Das Parlament hatte am 3. Dezember 2015 anhand eines FDP-Verfahrenspostulates seine Bezüge um ein Prozent gekürzt. Am 22. Oktober 2015 hatte der Landrat im Zuge des damaligen Sparpaketes eine einprozentige Lohnkürzung für das Baselbieter Staatspersonal beschlossen.
Letzteres war bei den Betroffenen und der Linken gar nicht gut angekommen. Die in der Folge mit 57 zu 19 Stimmen deutlich beschlossene landrätliche Eigenkürzung war denn auch als wichtiges Zeichen ans Personal apostrophiert worden.
Kaum Teuerung
Nun stellt die Geschäftsleitung fest, dass die Entschädigungen – primär für Sitzungen und Fahrten – seit 2007 nicht erhöht worden seien. Zwar sei seither die Teuerung so klein geblieben, dass damit keine Erhöhung zu rechtfertigen sei. Doch die für das Staatspersonal Ende 2018 beschlossene Aufhebung der Kürzung könne das Parlament für die eigenen Bezüge jetzt nachvollziehen.
So soll die jährliche Grund-Entschädigung pro Parlamentsmitglied von 4360 Franken wieder auf 4400 Franken erhöht werden. Das Sitzungsgeld pro Stunde stiege von 49.50 auf 50 Franken. Unverändert bleibt die Wegentschädigung bei 70 Rappen pro Kilometer.
Der Landratspräsident bekommt im Falle eines Ja des Plenums zusätzlich wieder eine Repräsentationspauschale von 6000 statt 5940 Franken und die Fraktionspräsidien 2000 statt 1980 Franken im Jahr.
Die Mehrkosten für die Wieder-Anhebung werden im neuen Antrag zur Landrats-Geschäftsordnung nicht beziffert. 2015 hatte die damalige Geschäftsleitung des Landrats wegen der Kürzung mit Einsparungen in der Höhe von rund 13'000 Franken pro Jahr gerechnet.
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