Landrat BL Baselbieter Landrat vertagt Entscheid nach Abstimmungschaos

SDA

22.10.2020 - 16:02

Der Landrat hat nach langem Hin und Her die Schlussabstimmung über das Schwarzarbeitsgesetz verschoben.
Der Landrat hat nach langem Hin und Her die Schlussabstimmung über das Schwarzarbeitsgesetz verschoben.
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Ob das Baselbieter Stimmvolk beim Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit das letzte Wort haben wird, entscheidet sich erst am 5. November. Der Landrat hat am Donnerstag nach einem Abstimmungschaos die Schlussabstimmung vertagt.

Der Entscheid, die Schlussabstimmung zum Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und dem neuen Gesetz über die flankierenden Massnahmen (FLAMAG) zu verschieben, fiel nach einem Ordnungsantrag aus CVP-Reihen mit 59 zu 25 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Dem vorausgegangen war ein längeres Abstimmungschaos im Parlament. Der Landrat stimmte dem GSA und dem neuen FLAMAG in seiner zweiten Lesung ursprünglich zu. Die Vierfünftel-Mehrheit, die eine Volksabstimmung unnötig macht, wurde beim GSA dabei just mit 69 zu 17 Stimmen erreicht.

Doch die Fraktion Grüne/EVP, die im Landrat mit ihren Änderungsanträgen scheiterte und sich deshalb gegen die Revision der Gesetze wehrte, monierte, dass es bei der Abstimmung zu technischen Problemen gekommen sei. Sie verlangte eine Wiederholung der Schlussabstimmung beim GSA. In der Folge entzündete sich im Landrat eine längere Debatte über die Wiederholung der Schlussabstimmung, die eine Volksabstimmung nötig machen könnte.

Zwar wurde der Ordnungsantrag, die Abstimmungen zu wiederholen, mit 44 zu 38 bei 8 Enthaltungen angenommen. Doch als auch noch der Antrag kam, die Schlussabstimmungen per Handzeichen durchzuführen, wurde die Sitzung unterbrochen und anschliessend über die Vertagung der Schlussabstimmung entschieden.

Mit dem angepassten GSA und dem neuen FLAMAG soll unter anderem die bisher fixe Inputfinanzierung bei Baustellenkontrollen, die durch die Sozialpartner durchgeführt werden, aufgehoben werden. Neu soll der Kanton einen Fixbetrag pro Schwarzarbeitskontrolle zahlen. Zudem soll die Regierung einem Sozialpartner bei Verfehlungen einen Auftrag entziehen können.

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