Der Kanton Basel-Landschaft will den Lehrplan 21 einschliesslich seiner Kompetenzumschreibungen als Grundlage für einen Lehrplan Volksschule Baselland nutzen. Der Landrat hat am Mittwoch eine Änderung des Bildungsgesetzes einstimmig verabschiedet.
In der Baselbieter Version des Lehrplans 21 sollen Unterrichtsziele mit Wissen und Können einschliesslich mit den zu erwerbenden Kompetenzen umschrieben werden. Die Stufenlehrpläne sollen zudem Stoffinhalte und Themen enthalten.
Die verabschiedete Änderung des Bildungsgesetzes wird der Initiative "JA zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen" gegenüber gestellt. Diese hat der Landrat ebenfalls am Mittwoch abgelehnt.
Die Initiative des Komitees "Starke Schule Baselland" verlangt, dass Stufenlehrpläne der Volksschulen auf relevante Stoffinhalte und Themen beschränkt bleiben. Die als diffus kritisierten Kompetenzbeschreibungen sollen aus dem Lehrplan gestrichen werden.
Rückzug der Initiative angekündigt
Einen eigenen Lehrplan zu entwickeln wäre gemäss Vorlage jedoch "kostenintensiv". Zudem könne die verlangte Bestimmung "als Verbot zur Nutzung des Lehrplans 21 missverstanden werden". Der Gegenvorschlag nehme aber einzelne Anliegen der Initiative auf - etwa die "gemeinsame Festlegung und Stärkung der Bildungsinhalte mit Stoffverteilungsplänen und Umsetzungshilfen für die Sekundarschulen".
In der ersten Lesung der Änderung des Bildungsgesetzes im Landrat hatte sich auch ein Vertreter der "Starken Schule" für den Gegenvorschlag ausgesprochen. Er stellte einen Rückzug der Initiative in Aussicht.
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