Landrat BL Baselbieter Landratskommission gegen Steuersenkung für Ökofahrzeuge

yedu, sda

3.4.2024 - 16:40

Elektrofahrzeuge sollen im Kanton Basel-Landschaft gemäss Willen der Landratskommission nicht weiter gefördert werden. (Symbolbild)
Elektrofahrzeuge sollen im Kanton Basel-Landschaft gemäss Willen der Landratskommission nicht weiter gefördert werden. (Symbolbild)
Keystone

Die vorberatende Kommission des Baselbieter Landrats ist gegen Steuerermässigungen für emissionsarme und energieeffiziente Motorfahrzeuge. Die Finanzkommission beantragt mit Stichentscheid ihres Präsidenten die Teilrevision des Motorfahrzeugsteuergesetzes abzulehnen.

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Die Vorlage war in der Finanzkommission umstritten und sie tat sich mit ihr schwer, wie aus ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hervorgeht. Kontrovers diskutiert wurden vor allem Zielsetzung und Zielerreichung der geplanten Gesetzesänderung sowie die Weiterführung und der Ausbau der bereits bestehenden staatlichen Lenkung. Der Entscheid gegen die Revision fiel mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten Florian Spiegel (SVP).

«Viele Mitglieder hätten den Hebel der mit der Vorlage beabsichtigten Lenkungswirkung als derart kurz eingeschätzt, dass sich eine Gesetzesanpassung fast nicht lohne», heisst es weiter. Denn die Motorfahrzeugsteuer mache nur einen kleinen Anteil an den Gesamtkosten eines Fahrzeugs aus.

Parlament entscheidet abschliessend

Die Baselbieter Regierung gab im Juni 2023 bekannt, dass sie Steuerermässigungen für emissionsarme und energieeffiziente Motorfahrzeuge vorsieht und hat dazu eine Revision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer an den Landrat überwiesen. So sollen elektrische und Wasserstoff-Fahrzeuge zusätzlich gefördert werden. Auch sollen neu nebst Personenwagen, Lastwagen und Sattelschleppern auch Lieferwagen und Motorräder gefördert werden.

Vorgesehen ist gemäss Regierung, dass der Bonus für emissionsarme Personenwagen von 300 auf 450 Franken erhöht werden soll. Autos mit reinem Elektro- und Wasserstroffantrieb und Hybridfahrzeug sollen diese Ermässigung erhalten, sobald sie in Verkehr gesetzt werden sowie für die drei Folgejahre.

Bei Lieferwagen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb sollen neu Steuerermässigungen von 450 Franken für die ersten vier Jahre gewährt werden – für Lastwagen und Sattelschlepper mit solchen Antrieben ist eine Steuerreduktion von 75 Prozent für sechs Jahre vorgesehen. Das letzte Wort dazu hat der Landrat.