Die Baselbieter Regierung hat nach den Ausführungsbeschlüssen des Bundesrats vom Montag das bereits am Sonntag beschlossene kantonale Notlage-Programm konkretisiert. Neben Aspekten bei der Gesundheitsversorgung geht es vor allem um Hilfeleistungen für die Wirtschaft sowie Kultur- und Sportveranstalter.
Die Baselbieter Regierung begrüsst die nationale Harmonisierung des Bundes auf der Basis der ausserordentlichen Lage wegen der Coronavirus-Ausbreitung «ausdrücklich», wie sie am Dienstag mitteilte. Die bereits am Sonntag erklärte kantonale Notlage bleibe bestehen.
An ihrer Sitzung vom Dienstag hat sie das kantonale Massnahmenpaket in einigen Punkten konkretisiert. Bekannt ist, dass der Kantonsspital-Standort Bruderholz zum Covid-19-Referenzspital erklärt wird. Darüber hinaus verfügt der Kanton nun in allen Spitälern einen Aufnahmestopp für planbare Behandlungen. Von nicht sofort notwendigen medizinischen Eingriffen sei abzusehen, heisst es in der Mitteilung.
Darüber hinaus will der Kanton die Behörden ermächtigen, bei Bedarf Mittel bei Privaten zu requirieren, falls es die Notlage erfordert. Das könnten Sachmittel, Personal, Dienstleistungen und Unterkünfte sein.
Wo immer möglich werde in der kantonalen Verwaltung im Home Office gearbeitet, heisst es weiter. Private Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, diesem Beispiel zu folgen. In der kantonalen Verwaltung solle der persönliche Publikumsverkehr auf ein Minimum reduziert werden.
Bereits kommuniziert wurde, dass betroffene Betriebe Kurzarbeitsentschädigung beantragen können. Die Karenzfrist werde bis Ende September auf einen Tag reduziert. Überdies werde die Ausweitung des Anspruchs auf Entschädigung auf befristet Angestellte und Temporärarbeitende geprüft.
Kulanz bei Steuerrechnungen
Im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Hilfeleistungen hat die Regierung ein kulantes Vorgehen bei den aktuellen Steuerrechnungen beschlossen. So sollen keine Mahnungen an Steuerzahlende oder Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt geschickt werden. Für in Rechnung gestellte Steuerforderungen könne bei der Steuerverwaltung ein Stundungsgesuch eingereicht werden, schreibt die Regierung.
Kulanz und Hilfeleistungen kündigt die Regierung auch bei Kulturschaffenden sowie Kultur- und Sportveranstaltern an. So werde an allen Beitragszahlungen des Kantons und des Swisslos-Fonds festgehalten, auch wenn Veranstaltungen wegen der aktuellen Situation ausfallen oder verschoben werden müssen.
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