Steuern Baselbieter Regierung möchte am Steuerbezugssystem nicht rütteln

dosp, sda

26.9.2022 - 12:01

Der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (Die Mitte) möchte am Steuerbezugssystem im Kanton lieber nicht rütteln.
Der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (Die Mitte) möchte am Steuerbezugssystem im Kanton lieber nicht rütteln.
Keystone

Der Baselbieter Regierungsrat schickt eine Vorlage zur Umstellung des Steuersystems vom Gegenwarts- zum Vergangenheitsbezug in die Vernehmlassung. Er erfüllt damit eine Forderung aus dem Landrat, plädiert aber gleichzeitig, am jetzigen System festzuhalten.

26.9.2022 - 12:01

Eine Umstellung auf das sogenannte Postnumerando-Bezugssystem würde das Prozedere für die Steuerpflichtigen vereinfachen, hätte aber für Kanton und Gemeinden grosse Nachteile zur Folge, sagte Finanzdirektor Anton Lauber (Die Mitte) am Montag an einer Medienkonferenz. Eine Verschiebung des Fälligkeitstermins vom laufenden Jahr ins Folgejahr würde zu happigen Liquiditätslücken der öffentlichen Hand führen.

Ausgangspunkt ist eine Motion aus dem Landrat, die 2018 mit einem deutlichen Mehr an die Regierung überwiesen worden ist. Gefordert wurde eine Verlegung des Fälligkeitstermins vom 30. September des Steuerjahrs auf den 31. März des Folgejahrs. Dies wäre eine Anpassung an den Zahlungstermin der Bundessteuer.

Die Regierung muss nun den verbindlichen Auftrag der Motion erfüllen und einen Umsetzungsvorschlag vorlegen. Sie schlägt eine Umstellung des Bezugssystems in zwei Schritten bis 2027 vor – aber mit wenig Überzeugung, wie Lauber und sein Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung an der Medienkonferenz deutlich machten.

Mit dem heutigen Pränumerando-Bezugssystem, also dem System der Gegenwartsbesteuerung, fahre Baselland gut – wie 24 weitere Kantone. Lediglich Basel-Stadt kenne bei den Kantons- und Gemeindesteuern das Vergangenheits-Bezugssystem.

Liquiditätslücken als Folge der Umstellung

Bei der Auflistung der Nachteile eines Systemwechsels stehen gemäss Regierungsrat vor allem anhaltende problematische Folgen der Umstellung im Vordergrund. Eine Verschiebung des Fälligkeitstermins um ein halbes Jahr hätte entsprechende Liquiditätslücken für Kanton und Gemeinden zur Folge.

Die Verantwortlichen gehen von wiederkehrenden Ausfällen in der Grössenordnung von bis zu 300 Millionen Franken für den Kanton und 180 Millionen Franken für die Gemeinden aus. Diese Lücken müssten bei zu erwartenden Liquiditätsengpässen allenfalls durch Fremdkapital geschlossen werden, was wegen der Verzinsung wiederum Kosten in der Höhe von 2,2 bis 3,9 Millionen Franken pro Jahr zur Folge haben könnte.

Trotz allem schickt der Regierungsrat nun einen Vorschlag zur Umstellung des Steuerbezugssystems in die Vernehmlassung. Die Exekutive verbindet das aber mit der Hoffnung, den Landrat oder allenfalls die Stimmbevölkerung davon überzeugen zu können, auf einen Wechsel zu verzichten.

dosp, sda