Coronavirus – Baselland Baselbieter Regierung verlängert Covid-19-Verordnung

ts, sda

23.3.2021 - 14:39

Im Kanton Baselland gilt die Maskenpflicht ab der 5. Primarklasse für einen weiteren Monat.
Im Kanton Baselland gilt die Maskenpflicht ab der 5. Primarklasse für einen weiteren Monat.
Keystone

In Baselland bleibt die kantonale Covid-19-Verordnung einen weiteren Monat in Kraft. Die Regierung begründet dies mit den weiterhin steigenden Ansteckungen mit dem Coronavirus.

Keystone-SDA, ts, sda

Damit gilt die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nun bis zum 30. April, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Die Verordnung enthält Massnahmen, die über jene hinausgehen, die der Bundesrat für die ganze Schweiz erlassen hat.

So gilt im Kanton Baselland in Einrichtungen für die Kinderbetreuung weiterhin eine Maskenpflicht für Personen ab 10 Jahren. Für einen weiteren Monat festgehalten wird zudem an der Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab der 5. Primarklasse auf dem Schulareal und im Unterricht.

Bis Ende April in Kraft bleibt auch das generelle Besuchsverbot in Baselbieter Spitälern. Diese können jedoch Ausnahmen erlauben.

Im Kanton Basel-Landschaft haben sich bisher 14'563 Menschen mit dem Coronavirus angesteckt. Seit Dienstag vergangener Woche wurden 354 Neuinfektionen registriert. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Hospitalisierten von 16 auf 15, während die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 bei 211 verharrte.