Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Arbeitsmarktaufsicht will die Baselbieter Regierung mehr Handlungsspielraum und finanzielle Steuerungskompetenzen. Sie hat entsprechende Gesetzesrevisionen in die Vernehmlassung gegeben.
Anpassen will die Regierung das Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und das Arbeitsmarktgesetz (AMAG), wie sie am Mittwoch mitteilte. Letzteres soll in Gesetz über die flankierenden Massnahme im Arbeitsmarkt (FLAMAG) umbenannt werden.
Ziele sind gemäss Mitteilung auch künftig die Förderung des fairen Wettbewerbs und der Erhalt des funktionierenden Arbeitsmarkts. Zudem soll eine "transparente und effiziente Lösung" bei der Kontrolltätigkeit sichergestellt werden.
Dazu sollen die nötigen finanziellen Mittel und die notwendigen Leistungen zur Verfügung gestellt werden, wie es weiter heisst. Jene sollen in Teilbereichen des gesetzlichen Vollzugs auch "unter restriktiven Voraussetzungen" an Dritte delegiert werden können. Bei einer Beauftragung eines Dritten liegt die Vollzugshoheit weiter beim Kanton. Der Dritte untersteht zudem kantonaler Aufsicht.
Heutige zwingende Verpflichtungen zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen will die Regierung zudem durch Kann-Bestimmungen ersetzen, sofern bundesrechtlich keine finanzielle Abgeltungspflicht besteht. Ein beauftragter Dritter soll zudem zwingend über eigenes Personal und Infrastruktur verfügen müssen.
Keine Sonderregelung für Baugewerbe
Explizite Sonderbestimmungen für das Baselbieter Baugewerbe will die Regierung streichen. Heute schreibt das Gesetz in diesem Bereich vor, dass eine Leistungsvereinbarung mit einer bestimmten Organisation der Sozialpartner abzuschliessen ist. Dies lasse ihr keinen Gestaltungsspielraum, schreibt die Regierung weiter.
Ebenfalls verzichten will die Regierung auf eine gesetzlich detailliert geregelte und automatisch fixierte Inputfinanzierung. Bislang waren drei Inspektorenstellen vorgeschrieben. Künftig sollen Betriebskontrollen flexibler gestalten werden können.
Die Veränderungen haben gemäss Vorlagenentwurf Auswirkungen auf die Gesamtkosten. Es entstehe ein allfälliges Einsparpotential von jährlich rund 500'000 Franken. Mit den heutigen Regelungen werden unter dem Strich 1,1 Millionen Franken (plus Mehrwertsteuer) ausgegeben.
Weiterhin einbinden will die Regierung bei der Kontrolle des Arbeitsmarkts die Sozialpartner. Über den möglichen Abschluss von Leistungsvereinbarungen in Teilbereichen und die Einsitznahme in der Tripartiten Kommission Flankierende Massnahmen (TPK FlaM) komme Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretenden auch künftig eine wichtige Rolle zu.
Klarere Rollenzuteilung
Die Rollenzuteilung der am Vollzug beteiligter Organisationen - Regierungsrat, TPK FlaM und das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) - soll klarer werden. Aufgaben an Dritte delegieren darf künftig gemäss GSA nicht mehr das KIGA, sondern einzig die Regierung. Im FLAMAG wird jene Zuständigkeit an die TPK FlaM übertragen.
Die Berichterstattung an den Landrat soll zudem künftig nicht mehr jährlich, sondern einmal pro Amtsperiode erfolgen und einen Gesamtüberblick enthalten. Im Weiteren sind gemäss Vernehmlassungsentwurf vereinzelte Widersprüche sowie "in der Auslegung missverständliche Formulierungen" bereinigt worden.
GSA und AMAG waren 2014 in Kraft getreten. In der Folge hat es "diverse kritische Beleuchtungen sowie Auseinandersetzungen" gegeben, wie es in der Vorlage weiter heisst. In Kritik geraten war insbesondere die frühere "Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle" (ZAK) - unter anderem wegen der Anzahl an durchgeführten Kontrollen.
Zudem wurden in der Zwischenzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Staatsaufträgen geändert. Die Regierung will mit den Änderungen im Weiteren Forderungen aus dem Parlament sowie Empfehlungen der Finanzkontrolle umsetzen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Januar 2019. In Kraft treten sollen die neuen Rechtsgrundlagen per 1. Januar 2020.
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