Das Baselbieter Gesetz über die Sportförderung soll an Veränderungen in der Sportlandschaft, im Versicherungswesen und im Bundesrecht angepasst werden. Die Regierung hat am Dienstag eine Teilrevision in die Vernehmlassung geschickt.
Die Sportlandschaft habe sich seit der Inkraftsetzung des Gesetzes im Herbst 1991 gewandelt, heisst es in einer Regierungsmitteilung. In der Zwischenzeit sei die Bundesgesetzgebung überarbeitet worden. Neu werden etwa altersgerechte Förderbereiche definiert. Die Gesetzesrevision soll sicherstellen, dass die kantonalen gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder auf dem aktuellen Stand sind.
Anpassungen im Versicherungswesen führten gemäss Vorlagenentwurf ausserdem dazu, dass der Paragraf über die Versicherungspflichten des Kantons nicht mehr als notwendig erachtet wird. Eine spezielle Haftpflichtversicherung sei nicht mehr notwendig. Zudem wurde das kantonale Gesetz redaktionell überarbeitet.
Gemäss Mitteilung sollen die bisherigen Sportfördermassnahmen weitergeführt werden. Die Gesetzesänderung soll zudem eine Weiterentwicklung der Sportförderung ermöglichen. Neben dem Gesetz soll auch die Sportförderungs-Verordnung angepasst werden. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 4. März.
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