Landrat BLBaselbieter Schwarzarbeitsgesetz wird angepasst
SDA
24.9.2020 - 12:57
Die Baselbieter Regierung erhält bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Arbeitsmarktaufsicht mehr Handlungsspielraum und finanzielle Steuerungskontrollen. Der Landrat hat am Donnerstag in einer ersten Lesung die massgeblichen Gesetze entsprechend angepasst.
Mit dem angepassten Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und dem neuen Gesetz über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAG) wird unter anderem die bisher fixe Inputfinanzierung bei Baustellenkontrollen, die durch die Sozialpartner durchgeführt werden, aufgehoben. Neu zahlt der Kanton einen Fixbetrag pro Schwarzarbeitskontrolle. Zudem kann die Regierung einem Sozialpartner bei Verfehlungen einen Auftrag entziehen.
Ziele bleiben gemäss Regierungsvorlage die Förderung des fairen Wettbewerbs und der Erhalt des funktionierenden Arbeitsmarkts. Die Kontrolltätigkeit soll eine «transparente und effiziente Lösung» sicherstellen.
Widerstand der Fraktion Grüne/EVP
Die Anpassungen waren im Landrat – nachdem die vorberatenden Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an 15 Sitzungen über ein Jahr darüber beraten hatte – grundsätzlich unbestritten. Die Umsetzung der bisherigen Gesetze sei nicht immer über alle Zweifel erhaben gewesen, sagte ein SP-Sprecher.
Einzig die Fraktion Grüne/EVP wehrte sich dagegen. Deren Sprecherin bezeichnete Teile der Gesetzesrevision als «Rückschritt in die Steinzeit» und kritisierte die Sozialpartner, die sich während den Kommissionsberatungen «erpresserisch» gezeigt und «auf Zeit» gespielt hätten.»
Ein Antrag der Fraktion, welcher der Tripartite Kommission Flankierende Massnahmen weniger Gewicht verleihen wollte, scheiterte mit 67 zu 18 Stimmen.
Die nun vorliegende Vorlage sei der bestmögliche, austarierte Kompromiss nach intensivem Ringen, sagte der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP).
Kostenreduktion von etwa 200'000 Franken
Die Gesetze waren erst 2014 in Kraft getreten. In der Folge gab es viel Kritik, es kam zu Auseinandersetzungen und zu Gerichtsfällen. Stark unter Beschuss geraten war die frühere «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» (ZAK), unter anderem wegen einer ungenügenden Anzahl durchgeführter Kontrollen.
Die Regierung beziffert ein allfälliges Einsparpotential mit der Gesetzesrevision auf jährlich rund 200'000 Franken. Mit den heutigen Regelungen werden unter dem Strich 1,1 Millionen Franken (plus Mehrwertsteuer) ausgegeben. In Kraft treten sollen die neuen Rechtsgrundlagen per 1. Januar.
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