Landrat BL Baselland folgt mit Hilfsmodell für Geschäftsmietzinsen Basel-Stadt

SDA

14.5.2020 - 15:19

Der Baselbieter Landrat tagte am Donnerstag gleichzeitig mit dem baselstädtischen Grossen Rat im Kongresszentrum der Messe Schweiz. Und er übernahm mit einer Motion zu Mietzinshilfen für kleinere Geschäfte gleich ein Modell, welches das baselstädtische Kantonsparlament bereits verabschiedet hatte.
Der Baselbieter Landrat tagte am Donnerstag gleichzeitig mit dem baselstädtischen Grossen Rat im Kongresszentrum der Messe Schweiz. Und er übernahm mit einer Motion zu Mietzinshilfen für kleinere Geschäfte gleich ein Modell, welches das baselstädtische Kantonsparlament bereits verabschiedet hatte.
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Baselbieter Landrat hat die Regierung nach einer langen und engagierten Debatte beauftragt, ein Hilfsmodell für Geschäftsmieten nach baselstädtischem Vorbild zu schnüren. Der Basler Grosse Rat hatte am Mittwoch ein entsprechendes Modell einstimmig verabschiedet.

In Basel-Stadt hatten der Wirteverband, der Mieterverband, der Hauseigentümerverband sowie der Verband der Immobilienwirtschaft SVIT im April ihr «Dreidrittel-Rettungspaket» zur Diskussion gebracht. Sie rannten damit sowohl beim Grossen Rat als auch bei der Regierung offene Türen ein.

Das Modell sieht vor, dass Mieter von Geschäftsliegenschaften wie Restaurants oder Boutiquen nur einen Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während der Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichtet. Für die Sicherstellung der Kantonsbeiträge hatte der Grosse Rat am Mittwoch einstimmig einen Nachtragskredit in der Höhe von 18 Millionen Franken bewilligt.

Soweit ist der Landrat noch längst nicht. Mit einer verbindlichen Motion verlangten Landräte aus allen Fraktionen mit Ausnahme der SVP, dass sich die Regierung für ein entsprechendes Modell einsetzt. Der Kanton solle mit der Garantie, bei einer Einigung zwischen Mieter und Vermieter ein Drittel der Mietzinsen zu übernehmen, einen entsprechenden Anreiz schaffen.

Ausgedehnte Debatte im Landrat

Auch war der Vorstoss im Landrat längst nicht so unbestritten wie im Grossen Rat. Dies hatte eine lange Debatte mit vielen entgegengesetzten Voten zur Folge.

Besonders Landräte aus der SVP, aber auch Vertreter der CVP/GLP- und FDP-Fraktion sprachen sich gegen dieses Modell aus. Der Kanton stelle mit seinen Sofortmassnahmen bereits genügend Hilfsleistungen zur Verfügung hiess es. Und angesichts der in Aussicht stehenden Mietzinshilfen des Bundes sei ein kantonales Vorpreschen nicht nötig. Allerdings hatten sich National- und Ständerat in der Sondersession hier nicht auf eine Lösung einigen können.

Gegen «Vollkasko-Mentalität»

Auch Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) stellte sich gegen das vorgeschlagene Modell. Mit den Soforthilfemitteln in der Höhe von 35 Millionen Franken würden Unternehmer bereits jetzt von Mietzinskosten entlastet, sagte er. Er warnte davor, jetzt einer «Vollkasko-Mentalität» zu verfallen. Man müsse jetzt auch Bereitschaft zeigen, aus dem Krisenmodus wieder hinauszutreten.

Und Lauber hob angesichts der drohenden Mehrausgaben von grob geschätzten 16 Millionen Franken den finanzpolitischen Mahnfinger: Er rechne damit, dass die Coronavirus-Krise, Steuerausfälle mitgerechnet, den Kanton 120 Millionen Franken kosten werde.

Die Befürworter der Motion, deren Behandlung mit einem knappen Zweidrittelsmehr als dringlich erklärt worden war, bezeichneten die Forderung als vorbildlichen Kompromiss. Die Aufsplittung der Mietzinsen fusse auf Freiwilligkeit und tangiere die Handels- und Gewerbefreiheit folglich nicht.

Die Motion wurde dann schliesslich mit 50 gegen 38 Stimmen bei einer Enthaltung an die Regierung überwiesen. Diese wird nicht viel Zeit haben, mit einem konkreten Vorschlag wieder vor den Landrat zu treten. Dieser beschloss mit 56 gegen 29 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Behandlungsfrist der Motion von zwei Jahren auf einen Monat zu verkürzen.

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