Der Kanton Basel-Landschaft kämpft weiter um einen festen Einsitz im Hochschulrat. Bei den aktuellen Wahlen ging er erneut leer aus. Baselland hat daher einen Antrag zur Überprüfung der Wahl und Zusammensetzung jenes Gremiums eingereicht.
Der beim Vorstand der Konferenz der Vereinbarungskantone des Hochschulrats eingereichte Antrag schlägt als Lösung einen permanente Einsitznahme des Baselbiets als elfter Universitätskanton vor, wie es in einer Mitteilung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BSKD) vom Freitag heisst. Aargau soll zudem als grösster Nicht-Universitätskanton eine Sonderstellung erhalten.
Derzeit setzt sich der Hochschulrat aus den zehn Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren der Universitätskantone zusammen. Zusätzlich werden vier weitere Hochschulträgerkantone für jeweils vier Jahre in den Rat gewählt. Basel-Landschaft nimmt als ständiger Gast ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.
Bei den aktuellen Wahlen im Rahmen der Jahresversammlung der Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren am Donnerstag und Freitag in Solothurn ging Baselland wie vor vier Jahren leer aus. Die nach den Wahlen 2015 vorgeschlagene Idee einer alternierenden Wahl wurde gemäss BSKD nicht umgesetzt.
Zweier-Vorschlag gescheitert
Die Nordwestschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz hatte Baselland zusammen mit Aargau als Zweier-Vorschlag eingereicht, wie es in einer Mitteilung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren heisst. Die übrigen Regionalkonferenzen traten mit Einer-Kandidaturen an. Für 2019 bis 2022 in den Hochschulrat wiedergewählt wurden Aargau, Graubünden, Schwyz und Wallis.
Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen führen gemäss BSKD jedoch zu einem Dauerkonflikt bei der Wahl der vier freien Sitze. Es solle daher längerfristig eine zukunftsorientierte Lösung gefunden werden, die auch Anreize für eine erweiterte Beteiligung heutiger Nichthochschulkantone an einer Universitätsträgerschaft und für eine volle Mitfinanzierung beinhalte.
Der Hochschulrat behandelt Geschäfte, welche die Aufgaben der Hochschulträger betreffen. Dazu gehört unter anderem der Erlass von Vorschriften über Studienstufen und deren Übergänge, die Mobilität oder die Akkreditierung. Basel-Landschaft ist seit 2006 Träger der Universität Basel und der Fachhochschule Nordwestschweiz.
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