Coronavirus – Baselland Baselland konkretisiert Soforthilfe für Firmen und Selbständige

SDA

24.3.2020 - 15:29

Unternehmen und Selbständigerwerbende im Kanton Baselland erhalten zur Bewältigung der Coronavirus-Krise nicht rückzahlpflichtige finanzielle Soforthilfe. Mit seinem nun konkretisierten Massnahmenpaket will der Kanton ergänzend zur Bundeshilfe die Weiterzahlung der Lohn-und Sachkosten garantieren.

Die Soforthilfe der Unternehmen in Kurzarbeit und der betroffenen Selbständigerwerbenden belaufe sich auf einem Fixbetrag von 7500 Franken pro Fall, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. Dazu komme ein variabler Betrag von 250 Franken pro Arbeitnehmende. Die Maximalsumme betrage 10'000 Franken, müsse aber nicht zurückbezahlt werden.

Die kantonale Soforthilfe solle vor allem helfen, die neben den durch die Massnahmen des Bundes unterstützten Kosten unter anderem für Miete, Versicherungen und Energiebezüge zu decken, heisst es in der Mitteilung.

Des Weiteren sollen auch Lehrbetriebe in Kurzarbeit ergänzend zu den Massnahmen des Bundes mit Pauschalbeträgen unterstützt werden. Diese wurden auf 450 Franken pro Kopf festgelegt, um nicht gedeckte Lohnkosten und Kosten für überbetriebliche Kurse decken zu können, schreibt die Regierung.

Absicherung von Überbrückungskrediten

In Ergänzung zu den Kreditgarantien des Bundes sei der Kanton bereit, Überbrückungskredite von Banken in der Höhe von maximal 50'000 Franken abzusichern, heisst es weiter. Die Kredite würden zinslos mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren gewährt.

Schliesslich will der Kanton bis 31. Dezember auf Verzugszinsen auf Steuerschulden verzichten. Die Regierung rechnet hier mit Einnahmenausfällen von rund 31 Millionen Franken.

Um diese Massnahmen sofort umsetzen zu können, hat die Regierung zwei Notverordnungen verabschiedet. Diese werden nun dem Landrat zur Bestätigung unterbreitet.

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