Grosser Rat BS Basels Grosser Rat winkt Wohnschutz-Lockerungen durch

scmi, sda

12.6.2024 - 23:34

Die bürgerlichen Parteien und die Grünliberalen fordern Lockerungen beim Wohnschutz im Kanton Basel-Stadt. (Symbolbild)
Die bürgerlichen Parteien und die Grünliberalen fordern Lockerungen beim Wohnschutz im Kanton Basel-Stadt. (Symbolbild)
Keystone

Der Grosse Rat Basel-Stadt hat an seiner Nachtsitzung vom Mittwoch vier von fünf Motionen zur Wohnschutz-Lockerung mit 51 zu 42 beziehungsweise 43 Stimmen zum zweiten Mal an die Regierung überwiesen. Die SP und das Grün-Alternative Bündnis (GAB) unterlagen dabei erneut dem Lager der Bürgerlichen und Grünliberalen.

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Die vier Motionen forderten allesamt Modifikationen beim revidierten Wohnraumfördergesetz. Dieses gilt seit gut zwei Jahren und geht auf einen Volksentscheid zurück.

Konkret ging es um Ausnahmeregelungen beim vermieteten Stockwerkeigentum, eine Befreiung von der Wohnschutzgesetz bei energetischen Sanierungen, um eine Entpolitisierung der Wohnschutzkommission sowie um eine bewilligungsfreie Instandstellung von Wohnungen bei einem Mietzinsaufschlag von bis zu zehn Prozent.

Vergeblich wehrte sich zum Beispiel Ivo Balmer (SP) gegen die Zweitüberweisungen der Vorstösse, die er als «Wohnschutz-Vernichtungsmotionen» bezeichnete. Er kritisierte, dass die Bürgerlichen geschlossen an sämtlichen Motionen festhalten wollten, während die Regierung teilweise eine Umwandlung in weniger verbindliche Anzüge vorgeschlagen hatte. Dies sei «kein Gesprächsangebot» für einen Kompromiss, sondern «eine Machtdemonstration», sagte Balmer.

Wohnungsnot-Vorstoss nur als Anzug überwiesen

Michael Hug (LDP), Urheber der einen Motion, machte sich hingegen für die Lockerungen stark. «Die Stadt wird nicht mehr weitergebaut, sie verlottert – das kann nicht das Ziel der Wohnschutzbestimmung sein», sagte Hug. Die Vorstösse sollten Grundlage dafür sein, diese «mit gebührender Achtung vor dem Volkswillen» zu überprüfen.

Einzig ein Vorstoss im «Fünferpaket», der eine Diversifizierung der Definition der Wohnungsnot verlangte, schaffte es nicht, als Motion überwiesen zu werden. Der Grund dafür war, dass hier die GLP nicht mit den Bürgerlichen stimmte und eine Überweisung als Anzug befürwortete. In dieser abgeschwächten Version wurde der Vorstoss mit 51 zu 42 Stimmen überwiesen.