Denkmalschutz Basler Denkmalrat erhebt Einspruch gegen Abbruchpläne von Roche

SDA

26.11.2019 - 13:24

Der Basler Denkmalrat beantragt, zwei vom Abbruch bedrohte Bauten auf dem Basler Südareal von Roche unter Schutz zu stellen. Der Pharmakonzern möchte diese Altbauten durch eine «lockere Bebauung» mit neuen Türmen in einer Parklandschaft ersetzen.

Der Antrag auf Unterschutzstellung betrifft das 62 Meter hohe Roche-Hochhaus aus dem Jahr 1960, den Konzernleitungstrakt von 1935/36 und ein Betriebsgebäude von 1936/37, das 1951 erweitert wurde. Die drei Bauten der Architekten Roland Rohn und Otto Salvisberg befinden sich im Inventar der schützenswerten Bauten, gelten nach Auffassung der Denkmalpflege also als erhaltenswert.

Der Denkmalrat richtet sich mit seinem Antrag gegen die am vergangenen Freitag kommunizierten Neubaupläne von Roche, wie die Zeitung «bz Basel» in ihrer Ausgabe vom Dienstag publik machte. Der Pharmakonzern möchte das alte Hochhaus sowie die Forschungs- und Betriebsbauten auf seinem Südareal 2023 abbrechen und allenfalls mit locker verteilten neuen Türmen ersetzen.

Damit gerät der Denkmalrat bei zwei von drei als schützenswert deklarierten Bauten in Konflikt mit dem Bauherrn. Die beantragte Unterschutzstellung des Konzernleitungsbaus am Rhein tangiert die Pläne von Roche nicht. Diesen unbestritten erhaltenswerten Bau hatte der Pharmakonzern von 2016 bis 2018 für rund 85 Millionen Franken saniert.

Der Denkmalrat bezeichnet nun aber auch die beiden anderen Bauten auf der Website der Kantonalen Denkmalpflege als «identitätsstiftende Architektur», die erhaltenswert sei: «Die drei Bauten verkörpern Schweizer Architektur auf höchstem Niveau, haben Architekturgeschichte geschrieben und internationale Ausstrahlung», heisst es.

Roche hat keine schriftlichen Informationen

Roche gibt sich irritiert über die Mitteilung des Denkmalrats. Bis heute seien noch keine schriftlichen Informationen zu einem entsprechenden Antrag eingegangen, schreibt die Medienstelle auf Anfrage. Eine Begehung vor Ort habe zwar stattgefunden, das bauhistorische Gutachten durch eine von der Denkmalpflege bestimmten Fachperson sei nach Wissensstand von Roche aber noch nicht abgeschlossen.

Laut Roche entsprechen die als schützenswert deklarierten Bauten 52 und 27 nicht mehr den Bedürfnissen des Unternehmens. Eine Sanierung sei aus technischen, ökonomischen und ökologischen Gründen nicht umsetzbar. Der Pharmakonzern weist überdies darauf hin, dass ein Erhalt auch von inventarisierten Bauten immer dem Vorbehalt unterlägen, dass diese «mit verhältnismässigem Aufwand» den betrieblichen Anforderungen angepasst werden könnten.

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