KundgebungenBasler Detailhandel fordert Einschränkungen von Demo-Bewilligungen
dosp, sda
25.4.2022 - 12:58
Verbände des Detailhandels und der Gastronomie von Basel fordern die Regierung in einem offenen Brief auf, samstägliche Demonstrationszüge durch die Innenstadt nur noch zurückhaltend zu bewilligen. Die zahlreichen Kundgebungen werden als grosse Belastung wahrgenommen.
Keystone-SDA, dosp, sda
25.04.2022, 12:58
SDA
Im offenen Brief fordern der Basler Gewerbeverband, die Vereinigung Stadt-Konzept Basel, der Basler Wirteverband und die IG Kleinbasel die Regierung auf, bei Gesuchen von Demonstrationen an Samstagen vermehrt Alternativen zu prüfen. Konkret sollen gemäss deren Vorstellungen vermehrt Routen vorgeschrieben werden, welche die zentralen Einkaufsstrassen meiden und den öffentlichen Verkehr wenig beeinträchtigen.
Der Detailhandel und die Gastronomie fühlten sich durch die «vor allem an Samstagen fast schon pausenlose Beschlagnahme der Innenstadt» durch Demonstration stark belastet, heisst es. Potentielle Kundinnen und Kunden würden die Innenstadt an Samstagen bereits generell meiden, um nicht in Demonstrationen zu geraten oder in Trams und Bussen stecken zu bleiben, schreiben die Verbände.
Sehr konkret werden vier Verbände bei ihren Forderungen nicht. Viel weiter geht eine noch hängige SVP-Motion im Grossen Rat. In diesem Vorstoss wird an Samstagen von 11.00 bis 16.00 Uhr ein generelles Demonstrationsverbot für die Einkaufsstrassen in der Grossbasler Innenstadt gefordert.
Zunehmende Zahl der Demonstrationen
Die Zahl der Demonstrationen und Kundgebungen hat in Basel tatsächlich stark zugenommen. 2020 habe man 111 bewilligte und 69 unbewilligte Demonstrationen registriert – gegenüber 78 bewilligten und 7 unbewilligten Kundgebungen im Jahr 2015, sagte die Basler Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP), als sie vor einem Jahr eine Anpassung der Bewilligungspraxis ankündigte.
Diese Praxis solle liberal bleiben, kündigte sie damals an. In der Antwort auf eine Interpellation hatte die Regierung bereits 2019 darauf hingewiesen, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung «ein Anspruch auf die Bewilligung von gesteigertem Gemeingebrauch des öffentlichen Grunds» bestehe. Dabei könne eine Kundgebung, die den Anspruch auf eine öffentliche Wahrnehmung habe, nicht ohne Weiteres an die Peripherie der Stadt verlagert werden.
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