Coronavirus – Basel-Stadt Basler Geschäfte reichen 539 Gesuche für Mietzinsreduktion ein

SDA

17.7.2020 - 14:50

Berücksichtigt werden gemäss der Regierungsvorlage Netto-Monatsmieten bis maximal 20‘000 Franken. Der kantonale Beitrag beträgt höchstens 6700 Franken pro Monat.
Berücksichtigt werden gemäss der Regierungsvorlage Netto-Monatsmieten bis maximal 20‘000 Franken. Der kantonale Beitrag beträgt höchstens 6700 Franken pro Monat.
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Beim Basler Finanzdepartement sind bisher 539 Gesuche für eine Mietzinsreduktion bei Geschäftsliegenschaften in Folge der Corona-Krise eingegangen. Bei den Härtefallbeiträgen sind es zwei Gesuche.

Von den 539 Anträgen sind gemäss aktuellsten Zahlen von Ende Juni insgesamt 59 Gesuche bewilligt worden, wie Tibor Hochreutener, stellvertretender Generalsekretär des Finanzdepartements Basel-Stadt, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Der bewilligte Betrag belaufe sich bisher auf rund 240'000 Franken.

Fünf Gesuche seien abgelehnt worden – 475 Anträge müssten noch bearbeitet werden. Bei den fünf abgelehnten Anträgen handelt es sich gemäss Finanzdepartement um Fälle, bei denen der Vermieter selber als Mieter auftrat oder gar keine Geschäftsliegenschaft nachgewiesen werden konnte.

Der Grosse Rat hatte im Mai einstimmig einen Nachtragskredit in der Höhe von 18 Millionen Franken für Mieter von Geschäftsliegenschaften wie Boutiquen oder Restaurants bewilligt. Demnach sollen Mieter bei einer entsprechenden Einigung mit dem Vermieter nur einen Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während der Vermieter auf einen Drittel der Mieteinnahmen verzichtet.

Berücksichtigt werden gemäss der Regierungsvorlage Netto-Monatsmieten bis maximal 20‘000 Franken. Der kantonale Beitrag beträgt höchstens 6700 Franken pro Monat. Voraussetzung für den kantonalen Beitrag ist, dass der Mieter keine seiner Mitarbeitenden wegen wirtschaftlicher Gründe kündigt oder zu schlechteren Konditionen weiterbeschäftigt.

Vorschlag von verschiedenen Verbänden

Die Inkraftsetzung der Vorlage erfolgte rückwirkend auf den 1. April. Anspruch für den kantonalen Beitrag besteht maximal für die Monate April, Mai und Juni 2020. Gemäss Auskunft des Finanzdepartements läuft die Frist für die Einreichung eines Gesuches für eine Mietzinsreduktion Ende September aus.

Der Wirteverband, der Mieterverband, der Hauseigentümerverband sowie des Verband Immobilienwirtschaft SVIT hatten sich im April auf ein sogenanntes «Dreidrittel-Rettungspaket» geeinigt und diese Idee dem Grossen Rat und der Regierung schmackhaft gemacht.

Der Basler Grosse Rat hatte zudem im Juni Corona-Härtefallbeiträge für Unternehmer bewilligt, die nicht von solidarischen Mietzinsreduktionen profitieren können. Die Regierung hatte hierfür einen Nachtragskredit von zehn Millionen Franken beantragt. Gemäss Auskunft des Finanzdepartements sind bisher zwei Gesuche für Härtefallbeiträge eingegangen.

Baselbieter Regierung gegen Mietzinsreduktion

In Baselland steht eine Lösung für Mietzinsreduktionen bei Geschäftsliegenschaften noch aus. Die Baselbieter Regierung hatte – nachdem im Landrat eine entsprechende Motion überwiesen worden war – im Juni eine Gesetzesvorlage für Unterstützungsbeiträge an Geschäftsmieten während der Corona-Krise vorgelegt, diese befindet sich derzeit aber noch in der Vernehmlassung.

Die Regierung beantragt dem Landrat allerdings, den Gesetzesentwurf, der gemäss ihren Angaben nur einen geringen Zusatznutzen bringen würde, abzulehnen.

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