OberaufsichtBasler GPK empfiehlt Anpassung des Kantonalbankgesetzes
SDA
23.6.2020 - 10:19
Die Geschäftsprüfungskommission des Basler Grossen Rats (GPK) zeigt sich in ihrem Geschäftsbericht 2019 grundsätzlich zufrieden mit der Arbeit von Regierung und Verwaltung. Handlungsbedarf sieht das Gremium jedoch unter anderem beim Kantonalbankgesetz.
Die GPK empfiehlt, das Kantonalbankgesetz bezüglich Konzernbildung und -führung sowie Abgeltung der Staatsgarantie für die Basler Kantonalbank (BKB) zu präzisieren respektive anzupassen, wie das Gremium am Dienstag mitteilte. Hintergrund ist die vollständige Übernahme der Bank Cler durch die BKB vor zwei Jahren.
Knackpunkt dabei ist für die GPK die starke organisatorische Integration mit engeren personellen Verflechtungen zwischen BKB und Bank Cler, wie es im Communiqué heisst. Was die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie betrifft, empfiehlt die GPK, diese jährlich statt alle vier Jahre zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die GPK folgt damit der Finanzkontrolle, welche dies ebenfalls empfohlen hatte.
Insgesamt richtet die GPK in ihrem Jahresbericht 42 Empfehlungen an die Regierung. Zu den Kritikpunkten gehören neben Verzögerungen bei Grossbauten auch das nach wie vor ausstehende Museumsgesetz und das neue Kulturleitbild. Das Präsidialdepartement lasse sich dafür «unverständlich viel Zeit», hält das Oberaufsichtsgremium fest. Die GPK fordert, dass bis Ende August 2020 sowohl das Museumsgesetz als auch das neue Kulturleitbild vorliegen.
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