Die Beschaffung von sieben Elektroautos der Marke Tesla für die baselstädtische Kantonspolizei ist nicht korrekt abgelaufen. Die Basler GPK rüffelt das zuständige Departement für den «unrechtmässigen» freihändigen Kaufentscheid mit ungenügenden Abklärungen und Dokumentation.
Das Alarmpikett der Basler Polizei soll noch im Frühjahr die ersten der sieben Wagen des Typs Tesla X 100D in Betrieb nehmen. Im Dezember waren die ersten drei in den Niederlanden speziell für diesen Auftrag ausgerüsteten Teslas eingetroffen und offensiv der Öffentlichkeit präsentiert worden. Insgesamt hat die Basler Polizei rund 190 Fahrzeuge.
In der Kritik steht dieser Kauf von Teslas als Alarmpikett-Fahrzeuge schon seit dessen Ankündigung im März 2018. Jetzt bestätigt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates in ihrem am Donnerstag vorgelegten Sonderbericht zum Tesla-Kauf einige Kritikpunkte.
Begeisterungsdynamik
Unter dem Strich müsse das Vorgehen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes (JSD) bei dieser Ersatzbeschaffung «als unrechtmässig bezeichnet werden», steht im einstimmig abgesegneten Bericht. Die Gründe für die Regelverstösse seien für die GPK «rätselhaft», hiess es vor den Medien.
Zwar sei das Geschäft korrekt gestartet worden, dann aber aus dem Ruder gelaufen, bis ein «willkürlicher Entscheid» für ein Modell ohne sorgfältige Marktanalyse gefällt worden sei. Aus Begeisterung für den Tesla X 100D habe Departementsvorsteher Baschi Dürr (FDP) seine abschliessende Entscheidungskompetenz wahrgenommen.
Das JSD respektive Dürr hätten sich dabei neben internen Vorgaben auch über unmissverständliche Empfehlungen der kantonalen Beschaffungs-Fachstelle (KFöB) hinweggesetzt. Die angefragte KFöB hatte mehrfach auf Verfahrensmängel hingewiesen und nach Dürrs Chefentscheid sich selber aus der Zuschlagsanzeigen-Publikation gestrichen.
Fliegender Vorgaben-Wechsel
Kernpunkt der GPK-Kritik ist ein Wechsel der Anforderungen, dessen Ablauf und Gründe nicht dokumentiert seien: Ursprünglich sei im Oktober 2017 ein starkes, grosses Auto gesucht worden, das auch einen anderen Antrieb als einen Dieselmotor haben darf. Schon ab Dezember 2017 war nur noch der Tesla im Visier - konkurrenzlos.
Die Zuschlagsanzeige mit Antragsdatum vom 7. März 2018 war auch nicht ganz koscher: Sie läuft auf den Namen der niederländischen Umrüstfirma, nicht auf den realen Vertragspartner Tesla Schweiz, wie die GPK weiter moniert. Im Übrigen gingen JSD-Leute noch am Genfer Autosalon, der erst ab 8. März offen war, auf Elektroauto-Recherche.
Entscheide waren laut GPK mangelhaft und unvollständig dokumentiert. Fehlende Unterlagen verunmöglichen laut Bericht eine abschliessende Überprüfung der Rechtmässigkeit der Beschaffung. Doch dass der Schwellenwert von 100'000 Franken für eine freihändige Beschaffung beim Kauf von sieben Autos überschritten wird, war vorher klar, wie GPK-Präsident Christian von Wartburg vor den Medien sagte.
Datenschutz pendent
Von Wartburg beklagte zudem Kooperationsunwillen seitens des JSD, etwa unbegründetes Verweigern von Dokumenten: Das sei «schlicht inakzeptabel». Nach erster eigener Kritik im GPK-Jahresbericht 2017 habe die GPK erst anhand eines Berichtes der Finanzkontrolle vom August 2018 bemerkt, dass zu den Teslas noch Fragen offen waren, hielt das federführende GPK-Mitglied fest.
Energiepolitische Argumente für einen vollelektrischen Antrieb brachte das JSD laut GPK erst vor, als bereits Kritik am Tesla-Kauf laut geworden war. Überdies habe das JSD Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit «unterschätzt» und auf eine entsprechende Vorabkontrolle gemäss Gesetz verzichtet.
Datensicherheitsfragen sind im Übrigen bis heute noch nicht alle geklärt, wie es beim JSD auf Anfrage hiess. Mit dem kantonalen Datenschützer liefen noch Gespräche. Die serienmässige Sim-Karte von Tesla im Auto werde jedenfalls durch eine eigene ersetzt, damit der Datenfluss unter kantonaler Kontrolle bleibe.
Keine Sanktionen
Das JSD begründet die freihändige Beschaffung damit, dass kein anderer Anbieter die gestellten Anforderungen erfüllen könne. Nach der Zuschlags-Publikation habe denn auch niemand eine Einsprache deponiert.
Am Donnerstag gab sich das JSD «nach wie vor überzeugt», dass der «materielle Entscheid» am Ende «rechtens war». Der Tesla-Kauf sei operativ, betriebswirtschaftlich und ökologisch richtig. Die GPK untersuchte indes nur das Beschaffungsverfahren, nicht inhaltlich die Eignung der Fahrzeuge für die Polizei, wie von Wartburg betonte.
Konsequenzen aus der Affäre zeichnen sich derzeit keine ab. Im Gegensatz zu offenen Ausschreibungen kann bei einer freihändigen Vergabe kein unterlegener Anbieter den Entscheid anfechten.
Das JSD liess am Donnerstag verlauten, es räume «wie bereits mehrfach kommuniziert» Dokumentationsmängel ein. Man werde künftig besser aufpassen. Solches hatte Dürr bereits vor dem Parlament gesagt.
Das Beschaffungsrecht sehe keine Sanktionen für solche Verstösse vor, hiess es vor den Medien weiter. Hinweise auf strafrechtlich relevante Punkte habe die GPK nicht, sagte von Wartburg.
In ihren Empfehlungen pocht die GPK auf der Einhaltung aller Vorschriften. Sie rät der Exekutive zu prüfen, ob bei Differenzen eines Departementes mit der KFöB künftig die Gesamtregierung entscheiden soll.
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