Grosser Rat BS Basler Grosser Rat gewährt Corona-Härtefallbeiträge an Unternehmer

SDA

24.6.2020 - 13:31

Basel-Stadt gewährt Corona-Härtefallbeiträge für Unternehmen, die sich mit der Vermieterschaft nicht auf eine solidarischen Mietzinsentlastung einigen können.
Basel-Stadt gewährt Corona-Härtefallbeiträge für Unternehmen, die sich mit der Vermieterschaft nicht auf eine solidarischen Mietzinsentlastung einigen können.
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch Corona-Härtefallbeiträge für Unternehmer, die nicht von solidarischen Mietzinsreduktionen profitieren können, bewilligt. Die Regierung hatte hierfür einen Nachchtragskredit von zehn Millionen Franken beantragt.

Das Hilfspaket war im Grossen Rat unbestritten. Quer durch alle Fraktionen wurde das rasche Handeln der Regierung gelobt. Der zuständige Vorsteher des Wirtschafts- Sozial- und Umweltdepartements, Christoph Brutschin (SP), gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass dies das letzte Nothilfepaket sein werde. Das Hilfspaket wurde denn auch einstimmig bewilligt

Die Härtefallbeiträge verstehen sich als Ergänzung zum Dreidrittel-Modell, das der Grosse Rat im Mai verabschiedet hat. Dieses Modell sieht für die Lockdown-Phase eine freiwillige Drittelung der Geschäftsmieten zwischen Mieter, Vermieter und dem Kanton vor.

Für Fälle, in denen zwischen Mieter und Vermieter keine Einigung erzielt werden kann, sollen nun Härtefallbeiträge zur Verfügung gestellt werden können. Das gilt auch für Geschäftsinhaber, die in eigenen Liegenschaften untergebracht sind. Die Beiträge sind zeitlich auf die Monate April bis Juni limitiert.

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