Der Beitrag für die Programm- und Strukturförderung von sinfonischen Orchestern in Basel für die Jahre 2020 bis 2023 wird erhöht. Der Basler Grosse Rat ist am Mittwoch damit seiner Grossratskommission gefolgt und hat einen Kürzungsantrag von SVP, CVP und des Regierungsrats abgelehnt.
Die Basler Regierung hatte für die Weiterführung der Programm- und Strukturförderung von sinfonischen Orchestern für den Zeitraum von 2020 bis 2023 einen Gesamtbetrag von knapp 5 Millionen Franken beantragt. Zuletzt profitierten das Kammerorchester Basel, Basel Sinfonietta, das Barockorchester La Cetra, das Ensemble Phoenix und Camerata Variabile von diesen Fördergeldern. Das Sinfonieorchester Basel verfügt über einen separaten Subventionsvertrag.
Die Bildungs- und Kulturkommission des Grossen Rats (BKK) wollte diesen Betrag auf 6,5 Millionen Franken erhöhen – verbunden mit der Bedingung, dass die Orchester bei ihren Musikerinnen und Musiker die Mindestlöhne gemäss den Tarifen des Schweizerischen Musikerverbands (SMV) einhalten. Das entspricht einem Plus von 372'000 Franken pro Jahr. Dieser Beschluss hatte mit 6 zu 5 Stimmen in der Kommission aber nur eine knappe Mehrheit erzielt.
Ungewohnte Koalitionen
Entsprechend umstritten war die beantragte höhere Fördersumme auch im Grossen Rat. Dabei zog sich die politische Grenze zwischen Befürwortern und Gegnern einer Erhöhung anders als gewohnt hin. Gegen die Erhöhung sprachen sich die Fraktionssprecher der SVP, CVP/EVP und Grünes Bündnis aus, während die Sprecher der SP, LDP und FDP für eine Aufstockung des Rahmenbetrags plädierten.
Die Gelder würden von einer Fachjury nach inhaltlichen und programmatischen Grundsätzen verteilt und nicht direkt den Orchestern zugesprochen, sagten die Gegner einer Beitragserhöhung. Zudem könne mit einer Erhöhung der Rahmenausgaben nicht garantiert werden, dass die Orchester die SMV-Richtlinien einhalten könnten.
Gegen eine Erhöhung sprach sich auch die für Kultur zuständige Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (Grünes Bündnis) aus. Die Regierung sei der Auffassung, dass die Einhaltung der Mindestlöhne auch mit einer Reduktion der Konzerte garantiert werden könne, sagte sie. Bislang war eine Minimalzahl von sechs Konzerten festgelegt.
Keine Reduktion des Leistungsauftrags
Die Befürworter einer Erhöhung sagten, dass eine Reduktion der geforderten Anzahl an Konzerten kontraproduktiv sei. Die Orchester benötigten sechs Konzerte, um sich inhaltlich zu profilieren und ihrem Publikum ein vernünftiges Abonnement anbieten zu können. Und an der explizit formulierten Bedingung, dass die Musiker nach SMV-Tarifen entlöhnt werden müssen, könne auch die Fachjury in ihrer Entscheidungsfreiheit nicht rütteln.
Am Schluss obsiegten die Befürworter einer Erhöhung der Rahmenausgaben. Der Antrag von SVP und CVP, den Betrag wieder auf die vom Regierungsrat ursprünglich beantragten 5 Millionen Franken zu verringern, scheiterte mit 48 gegen 28 Stimmen bei 6 Enthaltungen deutlich. Bei der Schlussabstimmung wurde der von der Grossratskommission erhöhte Betrag von 6,5 Millionen Franken mit 78 gegen lediglich 1 Gegenstimme bei 7 Enthaltungen durchgewunken.
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