Der Basler Mieterinnen- und Mieterverband zieht anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Wohnschutzbestimmungen eine positive Bilanz. Den Renditesanierungen konnte ein Riegel vorgeschoben werden, wie am Montag an einer Medienkonferenz des Verbands verkündet wurde.
Keystone-SDA, dosp, sda
15.01.2024, 11:31
SDA
Der Wohnschutz funktioniere, sagte Patrizia Bernasconi, Geschäftsleiterin der Mieterinnen- und Mieterverbands. Seit Inkrafttreten der neuen Wohnschutzbestimmungen im Basler Wohnraumfördergesetz am 28. Mai 2022 und der Einführung der Wohnschutzkommission im November desselben Jahres habe es keine Renditesanierungen und fast keine Massenkündigungen mehr gegeben. Nur bei den Abbrüchen würden zu lasch Bewilligungen erteilt.
Allerdings musste sich die Kommission gemäss den Zahlen des Verbands bislang erst mit zwei Abbrüchen befassen. Auch die Anzahl der umfassenden Verfahren bei grösseren Sanierungsvorhaben hielt sich mit vier in Grenzen. Mehr Fälle waren im Meldeverfahren (29) und beim vereinfachten Verfahren (25) zu behandeln.
123 Wohnungen vor Renditesanierungen geschützt
Unter dem Strich seien 123 Wohnungen vor Renditesanierungen geschützt worden, sagte Verbands-Co-Präsident Pascal Pfister. Dabei seien Mietzinsaufschläge von durchschnittlich rund 60 Franken bewilligt worden. Die Wohnschutzkommission habe zum Teil massiv eingreifen müssen, zum Beispiel bei einem Vermieter, der das Fünfzehnfache des letztlich bewilligten Aufschlags beantragt gehabt habe.
Dass seit Inkrafttreten der Gesetzesbestimmungen relativ wenige Sanierungsvorhaben beurteilt werden mussten, ist nach Auffassung von Pfister nicht die Folge einer grundsätzlichen Abschreckung von Wohnbau-Investoren, wie das von bürgerlicher Seite immer wieder vorgebracht wird. Er selber sieht die Gründe vielmehr bei der Bauteuerung und den gestiegenen Hypothekarzinsen.
Und wenn Renditesanierungen hätten verhindert werden können, dann wäre diese durchaus eine erwünschte Auswirkung der neuen Gesetzesbestimmungen, sagte Pfister.
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