Bundesgericht Basler Polizist blitzt mit Beschwerde gegen Degradierung ab

dosp, sda

12.7.2022 - 15:43

Ein Basler Polizist blitzte vor Bundesgericht mit der Beschwerde gegen seine Degradierung ab.
Ein Basler Polizist blitzte vor Bundesgericht mit der Beschwerde gegen seine Degradierung ab.
Keystone

Ein Basler Polizist ist auch vor Bundesgericht mit der Beschwerde gegen seine Degradierung und Versetzung gescheitert. Ihm waren wegen seines abschätzigen Verhaltens gegen eine schwer erkrankte Untersuchungsgefangene Disziplinarmassnahmen auferlegt worden.

Keystone-SDA, dosp, sda

Die Zeitung «20 Minuten» berichtete am Dienstag über das am 3. Juni gefällte Urteil der sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Dieses hatte die Beschwerde gegen ein Urteil des Basler Appellationsgerichts abgewiesen. Das schriftliche Urteil liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Der Polizist hatte sich durch die Instanzen hindurch gegen die ihm auferlegten personalrechtlichen Massnahmen, namentlich die Degradierung und Versetzung, zur Wehr gesetzt.

Der von der Kantonspolizei disziplinarisch gerügte Akt geht auf April 2017 zurück. Der damals noch im Kader tätige Polizist musste eine Untersuchungsgefangene, die an einer Virusinfektion erkrankt war, ins Spital begleiten und dort bewachen. Dort habe er sie mit seinem Mobiltelefon fotografiert und die Aufnahme gemäss der Begründung des Bundesgerichtsurteils mit dem Kommentar «Schau, die sieht schon scheisse aus» herumgereicht.

Das Bundesgericht wertet dieses Vorgehen wie bereits die Vorinstanz als grobe Beleidigung. Gegen den Beschwerdeführer wog gemäss Urteilsbegründung erschwerend die Tatsache, dass dieser sein Vorgehen lange Zeit bestritten und sich auch sonst in unglaubwürdige und rechthaberische Ausflüchte zu retten versucht hatte.

Zudem habe er sich gegenüber einem jüngeren Arbeitskollegen mit niedrigerem Dienstgrad wiederholt anzüglich geäussert und ihm intime Bilder von seiner Frau und der Ex-Freundin gezeigt, ohne dass dieser ihm dazu Anlass gegeben hätte. Er habe durch sein Verhalten das gute Ansehen der Kantonspolizei gefährdet und sei der Vorbildfunktion als Kadermitarbeiter nicht gerecht geworden.